Körperverletzungen, Widerstand und Taser-Einsätze
Landau (ots) – Die Polizei Landau musste am Samstagnachmittag zu ungewöhnlich vielen Einsätzen wegen sogenannter Rohheitsdelikte ausrücken. Zunächst wurde ein 64-jähriger niederländischer Staatsangehöriger, gegen 14:10 Uhr von einer etwa 5-köpfigen Gruppe junger Männer in der Moltkestraße belästigt. Als er diese aufforderte dies zu unterlassen, zerrissen sie ihm die Jacke und konnten unerkannt fliehen.
Im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen nach dieser Tätergruppe kam ein Streifenwagen zufällig an einer Schlägerei in der Ostbahnstraße vorbei. Ein Täter flüchtete bei Erkennen der Beamten unvermittelt vom Tatort. Ein zweiter schlug und trat weiterhin auf den am Boden liegenden Geschädigten ein. Da er dies auch nach Aufforderung durch die eingesetzten Beamten nicht unterlies, musste er mittels Taser dazu gezwungen werden.
Gegen 20:45 Uhr kam es zu einer Schlägerei mit mehreren Beteiligten in einer Kneipe in Herxheim. Hintergrund war ein ausgesprochenes Hausverbot des Wirtes gegen eine Personengruppe, die sich danebenbenommen hatte. Da sich diese weigerte zu gehen, kam es zur Schlägerei. Da sich 2 Aggressoren im Beisein der Polizei immer noch nicht beruhigten und auf Geschädigte einwirken wollten, mussten diese in Gewahrsam genommen werden. Da sich einer hierbei massiv wehrte, musste erneut der Taser eingesetzt werden.
Schließlich kam es gegen 21:15 Uhr noch zu einer körperlichen Auseinandersetzung während eines Dartturnieres in Insheim. Hintergrund war der Jubel über einen erfolgreichen Treffer, was die gegnerische Mannschaft zu Übergriffen verleitete. Insgesamt wurden sieben Personen glücklicherweise nur leicht verletzt und es kam zu mehreren kleineren Sachschäden. Es wurden mehrere Strafverfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
Trunkenheitsfahrt auf der B 10
B10/Höhe Landau (ots) Gleich mehrere Verkehrsteilnehmer meldeten am Samstag 12.11.2022 um ca. 19:36 Uhr, dass ein PKW-Fahrer die B 10 mit “Schlangenlinien” befahren würde. Der Fahrer wurde zuerst in Höhe Birkweiler gesichtet und befuhr die Bundesstraße in Fahrtrichtung Landau. Kurz vor der Überleitung zur BAB 65 wurde der Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Der Grund für die unsichere Fahrweise wurde schnell gefunden. Der Fahrer stand sichtlich unter dem Einfluss von Alkohol. Der 46-jährige Fahrzeugführer hatte eine Atemalkoholkonzentration von 1,38 Promille.
Auf Grund dessen wurde ein Strafverfahren eingeleitet und auf hiesiger Dienststelle eine Blutprobe entnommen. Zudem wurde eine Sicherheitsleitung einbehalten, weil der Fahrer keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat. Der PKW wurde einem nüchternen Bekannten des Fahrers übergeben.