Speyer: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei Funkstreifenwagen RLP (Foto: Reinhard Schnell)

Unfall zwischen Radfahrer und PKW

Speyer (ots) – Am 17.11.2022 gegen 13:20 Uhr befuhr ein 18-jähriger Mann auf dem Rad und hinter ihm eine 61-jährige Frau im PKW die Freiherr-vom-Stein-Straße in Richtung Dudenhofer Straße. Der Radfahrer fuhr dabei nicht am rechten Fahrbahnrand und machte für die PKW-Fahrerin den Anschein, als wolle er die Straßenseite wechseln. Deshalb fuhr sie zwischen dem Radfahrer und den am rechten Fahrbahnrand geparkten Fahrzeuge weiter geradeaus an dem Radfahrer vorbei.

In diesem Moment fuhr der Radfahrer wieder zurück nach rechts und blieb am hinteren Stoßfänger hängen. Er verlor das Gleichgewicht und fiel zu Boden. Hierbei zog er sich einige Abschürfungen zu. Die Hinzuziehung eines Rettungsdienstes lehnte der 18- Jährige ab. Der Radfahrer stellte den Unfallhergang anders da und gab gegenüber den Beamten an, dass er mittig der Straße gefahren wäre. Es entstand ein Sachschaden von ca. 700 Euro.

Kontrollstelle und Trunkenheitsfahrt

Speyer (ots) – In der Zeit vom 17.11.2022, 22:30 Uhr bis 18.11.2022, 00:30 Uhr führten Beamte der Polizei Speyer in der Wormser Landstraße mehrere Verkehrskontrollen durch. Dabei konnten folgende Verstöße festgestellt und geahndet werden: 4x nicht mitgeführte Dokumente 4x nicht mitgeführte Warnweste/Warndreieck 2x Beleuchtungsmängel 1x nicht gesichertes Kind Zudem wurden insgesamt sechs Mängelberichte ausgestellt.

Gegen 00:10 Uhr bemerkten die Polizisten einen 41-jährigen Radfahrer, welcher die Wormser Landstraße in Richtung Bahnhofstraße auf dem falschen Fahrradweg befuhr. Noch bevor die Beamten diesen kontrollieren konnten, stürzte der Radfahrer ohne erkennbaren Grund vom Rad. Als die Polizisten dem Mann zur Hilfe kamen, stellten sie direkt deutlichen Atemalkoholgeruch fest.

Der 41-Jährige benötigte mehrere Versuche um einen freiwilligen Atemalkoholtest durchzuführen. Schlussendlich ergab der Test einen Wert von 1,45 Promille. Eine Blutprobe wurde entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Der Mann verursachte bei seinem Sturz keinen Fremdschaden und zog sich nur kleinere Schürfwunden zu. Eine medizinische Versorgung lehnt er ab.