Mainz – Die Bundesregierung hat eine neue Impfverordnung vorgelegt. Demnach zieht sich der Bund aus der Ko-Finanzierung der Impfzentren in den Ländern zurück.
„Ich werde den rheinland-pfälzischen Ministerrat in seiner morgigen Sitzung darüber informieren, dass die verbliebenen 22 Impfzentren im Land zum Jahresende geschlossen werden. Mit einer Grundimmunisierungsquote von 89,7 Prozent und 85,2 Prozent der bereits drei Mal geimpften Menschen über 60 Jahre im Land haben wir eine sehr gute Impfquote. Die Herbstwelle ist abgeebbt und aktuell verzeichnen wir keinen großen Andrang in den Impfzentren. Wir sind davon überzeugt, dass der Impfbedarf ab dem neuen Jahr bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ausreichend gedeckt werden kann und wir uns als Land aus dem ergänzenden Angebot teilweise zurückziehen können, ohne eine Versorgungslücke zu hinterlassen“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Das mobile staatliche Ergänzungsangebot werde bestehen bleiben: „Rheinland-Pfalz setzt auch über den Jahreswechsel hinaus weiterhin auf die mobilen Teams und die Impfbusse. Damit wollen wir Menschen erreichen, die aufgrund eingeschränkter Mobilität nur schwer an eine Impfung herankommen. Diese niederschwelligen Impfangebote haben sich vor allem im ländlichen Raum bewährt“, betonte der Landesimpfkoordinator, Ministerialdirektor Daniel Stich. Das Land plane den Einsatz der mobilen Teams zunächst bis April 2023.
Enormes sei durch die Impfkampagne erreicht worden. „Seit Beginn im Jahre 2020 sind im Land mehr als 9,41 Millionen Impfungen verabreicht worden. Allen Akteurinnen und Akteuren danken wir ganz herzlich für dieses große Engagement in den letzten beiden Jahren. Dank der Schutzimpfung wurden schwere Verläufe und Todesfälle im Zuge einer Corona-Erkrankung verhindert. Das Gesundheitssystem war stark belastet aber nicht überlastet, was zweifelfrei auch auf die gute Wirksamkeit der Vakzine gegen das Virus zurückzuführen ist“, so Hoch und Stich.
Die Gesamtkosten der Impfzentren inklusive der mobilen Teams belaufen sich per 28. Oktober 2022 auf rund 218 Millionen Euro, von denen rund 107 Millionen Euro vom Bund erstattet werden.