Neustadt/Weinstraße (ots) – Kein berechtigtes Interesse konnte ein 38-Jähriger aus Neustadt/W. am 24.11.2022 um 01:00 Uhr für sein mitgeführtes Jagdmesser vorweisen, als er durch Beamte in der Wiesenstraße in 67433 Neustadt/W. einer Kontrolle unterzogen wurde.
Im Rahmen der Durchsuchung des Mannes konnte nämlich ein solches Jagdmesser mit einer Klingenlänge von 17cm aufgefunden und sichergestellt werden. Der Neustadter muss sich nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.