Unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen
Limburgerhof
Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle am Mittwochabend in der Neuhofener Straße konnten bei einem 20-jährigen Rollerfahrer aus Ludwigshafen drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden. Ein durchgeführter Drogenschnelltest bestätigte auch die Einnahme von Betäubungsmittel. Um die Weiterfahrt zu verhindern, wurde der Schlüssel des Fahrzeuges sichergestellt. Dem Betroffenen wurde im Anschluss eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
86-jähriger E-Bike-Fahrer nach Unfall verletzt
Limburgerhof
Beim Einfahren in einen Kreisverkehr auf der L533 übersah eine 75-jährige Verkehrsteilnehmerin aus Mutterstadt mit ihrem Pkw einen 86-jährigen E-Bike-Fahrer aus Limburgerhof und touchierte diesen, wodurch dieser zu Fall kam. Da der 86-jährige danach über Schmerzen in der Hüfte und an der Schulter klagte, wurde er zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Ludwigshafener Krankenhaus verbracht. Zeugen des Unfalls werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 06235 – 495-0 oder per E-Mail (pischifferstadt@polizei.rlp.de) an die Polizei in Schifferstadt zu wenden.
Roller stillgelegt
Böhl-Iggelheim
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle Am Schwarzweiher fiel Beamten der Polizeiinspektion Schifferstadt ein Kleinkraftrad aufgrund eines sehr lauten Motorengeräusches auf. Im Rahmen der anschließenden Nachschau konnten an dem Roller diverse technische Veränderungen festgestellt werden, die schlussendlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führte. Den etwas Uneinsichtigen 16-Jährigen Lenker des Rollers erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Im Rahmen der Kontrollstelle wurden weitere Verkehrsverstöße, unter anderem vier Gurtverstöße, festgestellt und verwarnt.
Schockanruf
Schifferstadt
Am Mittwochmittag erhielt ein 86-jähriger Schifferstadter einen Anruf von einer weiblichen Person. Hierbei gab die Person, die sich als Tochter des Angerufenen ausgab, weinerlich an, dass sie gerade in Hamburg auf der Davids-Wache sei, da sie ein 2-jähriges ukrainisches Kind totgefahren habe. Zur Abwendung einer Untersuchungshaft müsse sie nun eine Kaution in Höhe von 50.000 Euro hinterlegen. Erst ein Bekannter, den der 86-jährige im Anschluss kontaktierte, machte ihn auf den Betrugsversuch aufmerksam, sodass dem Mann kein Schaden entstand.