Landau (ots) – Die 86-Jährige erlitt eine Stichwunde und wurde vom Rettungsdienst zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Nach derzeitigem Stand besteht keine Lebensgefahr. Der 56-jährige Tatverdächtige wurde am 29.11.2022 dem Ermittlungsrichter in Landau vorgeführt.
Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung. Der 56-Jährige wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei dauern weiter an.