Neustadt an der Weinstraße – In Neustadt an der Weinstraße soll künftig auf zahlreichen weiteren Straßen Tempo 30 gelten. Die Straßen werden durch die Geschwindigkeitsreduzierung sicherer – insbesondere für Kinder, mobilitätseingeschränkte Personen und generell für den Rad- und Fußgängerverkehr. Außerdem wird der Straßenverkehr durch geringeres Tempo leiser, was sich positiv auf die Wohnqualität und die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner auswirkt. Zudem geht es um den Klimaschutz, da weniger Abgase ausgestoßen werden.
Bereits 2021 hatte die Stadtverwaltung für viele Strecken Tempo 30 beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) beantragt, der dies bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen genehmigen muss. Als Grundlage konnte dabei auf die Inhalte des Lärmaktionsplans von 2018 zurückgegriffen werden. Die Stadtverwaltung hat für die darin verzeichneten 17 Streckenabschnitte jeweils umfangreiche Unterlagen für die Beantragung zusammengestellt.
Nunmehr liegen für diverse Straßen grundsätzliche Zusagen des LBM vor, sodass ab dem kommenden Jahr – nach weiteren Detailplanungen – entsprechend beschildert werden kann. Das erklärte Christine Locher, Abteilungsleiterin der städtischen Verkehrsplanung, in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses.
Beispielsweise gibt es Zustimmungen des LBM für bestimmte Landesstraßen-Abschnitte im Ortsbezirk Mußbach: Auf der L 516 kann in den Straßen „Zum Ordenswald“ und „An der Eselshaut“ sowie im Breitenweg (L 532) auf noch genauer zu definierenden Bereichen Tempo 30 eingeführt werden. Abgelehnt hat der LBM hingegen eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Meckenheimer Straße (L 519).
Noch nicht ganz abgeschlossen hat der Landesbetrieb Mobilität seine Bewertung in Hambach für die Hambacher Straße, Wein- und Dammstraße. Für drei von vier beantragten Tempo-30-Strecken wurde aber eine Zustimmung in Aussicht gestellt.
Auch für die Bundesstraßen B 38 und B 39 liegen noch keine endgültigen Entscheidungen vor. Grundsätzlich stellt der LBM jedoch in Aussicht, dass die B 39 von der „Talpost“ über die Amalien- beziehungsweise Talstraße bis zur Bahnunterführung in der Landauer Straße mit Tempo 30 ausgewiesen werden kann. Das gilt auch für einen längeren innerstädtischen Abschnitt der B 38.
Für viele nicht-klassifizierten Straßen im Nebennetz und in Wohngebieten, die also nicht wie Bundes-, Landes- und Kreisstraßen vorrangig dem überörtlichen Verkehr dienen und der Regie des LBM unterliegen, hat die Stadtverwaltung in ihrer eigenen Zuständigkeit in der Vergangenheit bereits zahlreiche Tempo-30-Zonen oder verkehrsberuhigte Bereiche angeordnet. Auch einige längere Straßenabschnitte hat sie bereits mit Tempo 30 ausgewiesen, wie beispielsweise in der Spitalbachstraße (Branchweiler) und in der Lilienthalstraße (Lachen-Speyerdorf). Zudem wurde in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund von Sonderregelungen Tempo 30 auch auf klassifizierten Straßen vor Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen eingeführt, wie zum Beispiel auf der B 39 (Ludwigstraße) an der Heinz-Sielmann-Schule.
Ende 2021 trat Neustadt an der Weinstraße nach einem Stadtratsbeschluss der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ bei. In ihr engagieren sich mehr als 350 deutsche Städte, Gemeinden und Landkreise für mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Tempolimits. Im Moment sind den Kommunen enge Grenzen gesetzt, wie das aufwändige Verwaltungsverfahren zeigt, dass aktuell zwischen der Stadt Neustadt und dem LBM geführt werden muss. Die Initiative setzt sich gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wo und wann welche Geschwindigkeiten angeordnet werden.