Scheiben unzureichend freigemacht und Unfall verursacht
Um 10:05 Uhr befuhr heute Vormittag ein 46-Jähriger aus Waldkappel mit seinem Pkw die Straße „Eichholz“ in Bischhausen in Richtung „Eichholzgasse“. Dabei streifte er mit dem Auto einen Pkw Kia, der am Fahrbahnrand geparkt war. Wie sich herausstellte hatte der 46-Jährige die vereiste Windschutzscheibe und zum Teil auch die Seitenscheiben nur unzureichend vom Eis befreit, wodurch die Sicht des Fahrers eingeschränkt war. Der Sachschaden wird mit ca. 2300 EUR angegeben.
Die Polizei nimmt den Unfall zum Anlass nochmal eindringlich darauf hinzuweisen, dass die vereisten Scheiben vor Fahrtantritt vollständig vom Eis zu befreien sind, um eine einwandfreie Sicht beim Führen des Fahrzeuges zu gewährleisten. Dazu gehören aber auch die Beleuchtungseinrichtungen (Scheinwerfer, Blinker), aber auch Kennzeichen, Motorhaube und Fahrzeugdach, damit weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht durch herabfallende Schneemengen und Eisstücke gefährdet werden. Wer übrigens den Motor laufen lässt, um Scheiben von Beschlag oder Frost zu befreien, oder gar das Wageninnere zu erwärmen, riskiert ebenfalls ein Bußgeld (unnötiger Lärm, vermeidbare Abgasbelästigung).
Scheiben unzureichend freigemacht und Unfall verursacht
Um 10:05 Uhr befuhr heute Vormittag ein 46-Jähriger aus Waldkappel mit seinem Pkw die Straße „Eichholz“ in Bischhausen in Richtung „Eichholzgasse“. Dabei streifte er mit dem Auto einen Pkw Kia, der am Fahrbahnrand geparkt war. Wie sich herausstellte hatte der 46-Jährige die vereiste Windschutzscheibe und zum Teil auch die Seitenscheiben nur unzureichend vom Eis befreit, wodurch die Sicht des Fahrers eingeschränkt war. Der Sachschaden wird mit ca. 2300 EUR angegeben.
Die Polizei nimmt den Unfall zum Anlass nochmal eindringlich darauf hinzuweisen, dass die vereisten Scheiben vor Fahrtantritt vollständig vom Eis zu befreien sind, um eine einwandfreie Sicht beim Führen des Fahrzeuges zu gewährleisten. Dazu gehören aber auch die Beleuchtungseinrichtungen (Scheinwerfer, Blinker), aber auch Kennzeichen, Motorhaube und Fahrzeugdach, damit weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht durch herabfallende Schneemengen und Eisstücke gefährdet werden. Wer übrigens den Motor laufen lässt, um Scheiben von Beschlag oder Frost zu befreien, oder gar das Wageninnere zu erwärmen, riskiert ebenfalls ein Bußgeld (unnötiger Lärm, vermeidbare Abgasbelästigung).
Unfallflucht
Am Montagnachmittag, 12.12.22, wurde festgestellt, dass ein flüchtiger Verkehrsteilnehmer die Leipziger Straße in Frieda in Richtung Schwebda befuhr. Im Einmündungsbereich zur B 249 geriet das Fahrzeug auf die dortige Verkehrsinsel und beschädigte das dort aufgestellte Verkehrszeichen, wodurch ein Sachschaden von ca. 200 EUR entstand. Offensichtlich wurde das Verkehrszeichen wieder provisorisch aufgestellt, bevor der Fahrer oder die Fahrerin die Fahrt fortsetzte. Der genaue Unfallzeitpunkt steht nicht fest. Hinweise nimmt die Eschweger Polizei unter Tel.: 05651/9250 entgegen.
Wildunfall
Um 16:52 Uhr befuhr gestern Nachmittag eine 47-Jährige aus Waldkappel mit ihrem Pkw die L 3226 zwischen Friemen und Waldkappel. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einem Fuchs, der dieses nicht überlebte. Am Fahrzeug entstand geringer Sachschaden von ca. 100 EUR.
Diebstahl aus Scheune
In der Obergasse in Wanfried-Heldra wurden aus einer Scheune zwei Kabeltrommeln mit 500 Metern und 250 Metern Kabel, 30 Meter Erdkabel und eine 20 Liter Agon-Gasflasche gestohlen. Die Scheune war mit einem Vorhängeschloss gesichert, das gewaltsam geöffnet wurde. Die Tat wurde am 13.12.22 festgestellt, kann aber bis zum 08.11.22 zurückliegen. Der Gesamtschaden wird mit ca. 1500 EUR angegeben. Hinweise bitte an die Polizei in Eschwege unter Tel.: 05651/9250.
Polizei Sontra
Diebstahl von Kennzeichen
In der Straße „Am Kalkofen“ in Netra wurden zwischen dem 12.12.22, 14:00 Uhr und dem 13.12.22, 18:30 Uhr die beiden amtlichen Kennzeichen „ESW-AA 116“ von einem VW Polo abmontiert und entwendet. Eines der Kennzeichen wurde vergangene Nacht, um 03:40 Uhr, auf einem Parkplatz zwischen den Ortschaften Datterode und Röhrda an der B 7 durch einen Mitarbeiter der Straßenmeisterei Ringgau aufgefunden. Schaden: 40 EUR. Hinweise: 05653/97660.
Polizei Witzenhausen
Verkehrsunfall beim Ausparken
Um 19:05 Uhr beabsichtigte gestern Abend eine 28-Jährige aus Bad Sooden-Allendorf mit ihrem Pkw aus einer Parklücke in der Südbahnhofstraße in Witzenhausen auszuparken. Dabei stieß sie mit der Anhängekupplung des Pkws gegen einen geparkten Pkw Audi A 3. Es entstand geringer Sachschaden von ca. 200 EUR.
Schockanrufe
Um 14:30 Uhr informierten gestern Nachmittag eine 81-Jährige aus Witzenhausen sowie eine 77-Jährige aus Neu-Eichenberg fast zeitgleich die Polizei in Witzenhausen.
Beide gaben an, zuvor Anrufe einer angeblichen Enkeltochter erhalten zu haben, die vorgab einen Autounfall verursacht zu haben, bei dem jemand zu Tode gekommen sei. Wie in solchen Fällen üblich war die Anruferin vollkommen aufgelöst und fordert tränenreich die Zahlung einer Kaution um einer Haft zu entgegen. In diesen beiden Fällen wurden jeweils 20.000 EUR gefordert, aber auch andere Wertsachen, wie Gold wären für eine Kaution denkbar. Da die beiden Angerufenen angaben, über derartige Bargeldbeträge oder Wertsachen nicht zu verfügen, beendete die betrügerische Anruferin das Gespräch sofort. Es kam somit zu keiner Vermögensverfügung.
Präventionstipps betrügerische Schockanrufe
- Die Polizei/ Staatsanwaltschaft ruft nach Unfällen NICHT bei
Eltern von Unfallbeteiligten an und fordert hohe Summen Kaution
am Telefon.Dabei handelt es sich um eine Betrugsmasche. - Kontaktieren SIE SELBST den betroffenen Angehörigen VOR einer
Geldübergabe, um die Echtheit des Anrufes zu überprüfen. Dabei
stellt sich schnell heraus, dass Betrüger am Werk sind. - Übergeben Sie kein Geld oder Wertsachen an Unbekannte.
- Warnen Sie Ihre Angehörigen und Bekannten vor dieser Masche.
- Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon nicht selbst
mit Namen vorstellt. - Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie
sofort auf, wenn Sie ein solcher Anruf erreicht. - Verständigen Sie anschließend die Polizei über den Notruf 110.
- Übergeben Sie niemals Geld an Unbekannte.
- Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an die Polizei und
erstatten Sie Anzeige.
Betrug mittels „Gewinnversprechen“; Betrüger in zwei Fällen erfolgreich; Polizei gibt Tipps zur Betrugsmasche
Am gestrigen Dienstag sind zwei Betrugsfälle zur Anzeige gebracht worden, in denen Telefonbetrüger mittels der Betrugsmasche „Gewinnversprechen“ zum Erfolg gelangten.
975 Euro an Betrüger überweisen
Bereits am 06.12. riefen die Unbekannten bei einem 83-jährigen Rentner aus Herleshausen an. Die Anrufer stellten ihrem Opfer in dem Gespräch einen Gewinn von 80.000 Euro in Aussicht. In dem Zusammenhang gaukelten die Täter dem Rentner dann vor, dass er sich identifizieren müsse, um den Gewinn zu erhalten. Dies solle in Form einer Gebühr von 975 Euro geschehen, die der 83-Jährige überweisen müsse. Daraufhin würde der Senior dann am 12.12. zu Hause aufgesucht, wo ihm der Gewinn zusammen mit einem Präsentkorb überreicht werden würde. Dies blieb natürlich aus, so dass der Vorfall im Nachgang mittlerweile als Betrug zur Anzeige gebracht wurde.
Zahlungskarten für 1000 Euro gekauft
Ähnliches wiederfuhr einem 52-jährigen Mann aus Witzenhausen, der letzte Woche Freitag angerufen wurde. Ein Gewinn von knapp 40.000 Euro, der den 2. Platz in einem Gewinnspiel darstelle, würde auf den 52-Jährigen warten, so die weibliche Anruferin am Telefon. Zur Gewährleistung der Geldübergabe sei von dem 52-Jährigen zuvor allerdings eine Gebühr zu entrichten, die durch sog. Zahlungskarten, in dem Fall vom „Google-Play-Store“, vorgenommen werden sollte. Am darauffolgenden Montag übermittelte der 52-Jährige im guten Glauben dann in einem weiteren Telefonat die Codes von den zuvor durch ihn erworbenen Zahlkarten im Wert von 1000 Euro an die Betrüger. Als sich die Betrüger an den Folgetagen erneut telefonisch an den 52-Jährigen wandten, eine Gewinnerhöhung in Aussicht stellten und in dem Zusammenhang eine höhere Gebühr in Form von weiteren Zahlkarten-Codes anforderten, wurde der Mann letztlich argwöhnisch und brach weitere Kontaktversuche ab.
Aus gegebenem Anlass weist die Polizei daraufhin, dass es sich bei derartigen Gewinnversprechen um eine Betrugsmasche handelt. Folgende Tipps sollte Sie beachten:
- Geben Sie niemals vorher auf Anweisung Geld (z.B. für
Gutscheinkarten/Steamkarten/Prepaidkarten o.ä.) aus, um danach einen
Gewinn zu erhalten! - Rufen Sie keine kostenpflichtigen Rufnummern an, um Gewinncodes
zu übermitteln oder einen Gewinn anzufordern! - Überlegen Sie, ob Sie überhaupt an Gewinnspielen teilgenommen
haben. Wer an Gewinnspielen nicht teilnimmt, kann auch nicht
gewinnen! - Fragen Sie den Anrufer nach Name, Adresse und Telefonnummer und
das Gewinnspiel um das es angeblich geht. Ziehen Sie im Zweifel eine
Person ihres Vertrauens zu Rate. - Wenn zur „Gewinn-Anforderung“ eine Gebühr im 3-4-stelligen
Bereich verlangt wird, handelt es sich in aller Regel um die
Betrugsmasche „Gewinnversprechen“. Gehen Sie darauf nicht ein.
Weitere Tipps erhalten Sie auch unter www.polizei-beratung.de