A65/AS Landau-Nord (ots) – Immer wieder kommt es vor, dass sich beim Auffahren auf die Autobahn Unfälle ereignen, weil der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet wird. So wollte gestern (22.12.2022, 11.15 Uhr) eine 38 Jahre alte Autofahrerin bei der AS Landau-Nord (Fahrtrichtung KA) auf die A 65 auffahren und kollidierte dabei mit einem Sattelzug, der auf dem rechten Fahrstreifen der A65 unterwegs war.
Durch den Zusammenstoß kam das Fahrzeug der 38-Jährigen ins Schleudern, kollidierte mit der Schutzplanke und wurde völlig demoliert. An dem LKW entstand leichter Sachschaden. Infolge der Unfallaufnahme und Bergung des Fahrzeugs kam es zu leichten Verkehrsbehinderungen.
Die Polizei weist darauf hin, dass laut der Straßenverkehrsordnung der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn immer Vorfahrt hat. Wer sich vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn einfädeln möchte, muss dem fließenden Verkehr Vorfahrt gewähren.