Schwalm-Eder-Kreis: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizeiwagen, Blaulicht © on Pixabay

Person eingeschlafen – Topf auf Herd vergessen

Zeit: Mittwoch, 28.12.2022, 15:18 Uhr

Am Mittwochnachmittag (28.12.2022) löste ein vergessener Topf auf einem Herd einen Einsatz aus. Gegen 15:18 Uhr rückten Polizei und Feuerwehr zu einem vermeintlichen Zimmerbrand in die Alte Frankfurter Straße in Gudensberg-Dorla aus.

Schnell stellte sich heraus, dass es sich nicht um einen Zimmerbrand, sondern um eine starke Rauchentwicklung handelte, die durch einen vergessenen Topf auf einem Herd ausgelöst wurde. Die 53-jährige Bewohnerin der betreffenden Wohnung war im Nachbarzimmer eingeschlafen, was im weiteren Verlauf die Überhitzung des Kochtopfes und somit die starke Rauchentwicklung zur Folge hatte.

Anwohnern und Mitbewohnern des Mehrfamilienhauses ist es zu verdanken, dass die 53-jährige Bewohnerin der Wohnung unverletzt blieb. Diese hatten die starke Rauchentwicklung festgestellt, die Rettungskräfte alarmiert und die Bewohnerin selbstständig aus der Wohnung befreit.

Ob durch die starke Rauchentwicklung ein Sachschaden entstanden ist, kann derzeit nicht angegeben werden.

Autofahrer verwechselt Zivilstreife – Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis

Tatzeit: Mittwoch, 28.12.2022, 17:10 Uhr

Am späten Mittwochnachmittag (28.12.2022) wurde einem Autofahrer eine offensichtliche Verwechslung und eine damit verbundene aggressive Fahrweise zum Verhängnis.

Ein 36-jähriger Autofahrer aus Borken bedrängte eine Zivilstreife der Polizei Schwalm-Eder in Borken-Kleinenglis, indem er sich mit seinem Auto dicht hinter den Zivilwagen der Beamten setzte. Wie die beteiligten Beamten berichteten, betätigte der Autofahrer mehrfach die Lichthupe und fuhr zeitweise versetzt hinter dem Zivilwagen. Hierdurch entstand der Eindruck bei den Beamten, als wolle der Autofahrer den Zivilwagen zum Anhalten auffordern. Dieser Aufforderung kamen die Beamten sogleich nach.

Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die kontrollierenden Beamten fest, dass der 36-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Daher wurde gegen den 36-Jährigen eine Verkehrsstrafanzeige vorgelegt, sodass er sich nun wegen des Vorwurfes des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten muss.

Was genau den 36-Jährigen zu seinem Verhalten veranlasst hat, wird auch Gegenstand der Ermittlungen sein. Hinweise auf den Konsum von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln lagen den Beamten nicht vor.