Karlsruhe (ots) – Kurz vor Spielbeginn der Zweitliga-Begegnung zwischen dem Karlsruher SC und dem FC St. Pauli wurden auf der Südtribüne des Fußballstadions bengalische Fackeln, Rauchtöpfe, Böller und Silvesterraketen aus selbstgebauten Abschussvorrichtungen gezündet. Infolge der großflächigen Freisetzung von Rauchgasen verletzten sich mindestens 11 Stadionbesucher, darunter auch 1 Kind. Bei einer Person führte das Einatmen der Rauchgase mutmaßlich zum Verlust von 7% der Lungenkapazität.
Die geschädigten Personen erlitten unter anderem Atemprobleme, Augenbrennen, starke Hustenanfälle, Halskratzen, Kopfschmerzen und Übelkeit.
Die heutigen Einsatzmaßnahmen sind Teil eines Ermittlungskomplexes, der nach dem massiven Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände am 12.11.2022 im BBBank Wildpark eingeleitet wurde. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und mit Beschlüssen des Amtsgerichts Karlsruhe durchsuchen Beamte des Polizeipräsidiums Karlsruhe mit Unterstützung von Einsatzkräften des Polizeipräsidiums Einsatz, seit heute Morgen 06:00 Uhr mehrere Wohnungen in Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Baden-Baden, Landkreis Rastatt, Ortenaukreis und Neckar-Odenwald-Kreis.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe leitete nach diesen Ereignissen mehrere Ermittlungsverfahren ein. Unter anderem wegen des Verdachts des Verbrechens der schweren Gefährdung durch Freisetzen von Giften, der gefährlichen Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz.
Das Polizeipräsidium Karlsruhe wurde mit den polizeilichen Ermittlungen beauftragt. Dabei wurden auch Foto- und Videoaufnahmen gesichtet, die belegen, dass sich der von den pyrotechnischen Gegenständen freigesetzte Rauch in hoher Konzentration unter dem Stadiondach sammelte. Mehrere tausend Stadionbesucher waren insbesondere auf der Südtribüne den freigesetzten Rauchgasen mit den darin enthaltenen brandfördernden, ätzenden, hochentzündlichen und somit giftigen Stoffen und Stoffverbindungen ungeschützt ausgesetzt.
Hierunter befanden sich auch zahlreiche Kinder und Jugendliche.
Im Rahmen der Ermittlungen gerieten die Adressaten der heutigen Durchsuchungsmaßnahmen in den Verdacht, sich gemeinschaftlich handelnd an der unkontrollierten Freisetzung der gesundheitsschädigenden Stoffe und im Wissen um deren Eigenschaften beteiligt sowie eine konkrete Gefährdung der Stadionbesucher an Leib oder Leben zumindest billigend in Kauf genommen zu haben.