Wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Mittwoch, 07.02.2023, gegen 12:20 Uhr meldete eine Zeugin in der Landauer Straße ein rückwärts rollendes Fahrzeug. Die informierte Funkstreife der Polizei Speyer stellte bei der Kontrolle des PKW einen 83-jährigen verantwortlichen Fahrer fest. Eine gültige Fahrerlaubnis konnte er nicht vorweisen. Da der Fahrer bereits zum vierten Mal wegen des Verdachts des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne gültige Fahrerlaubnis aufgefallen ist, wurde sein PKW zur Vorbereitung der Einziehung sichergestellt. Gemäß §21 Abs. 3 StVG kann das Fahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, insbesondere bei mehrfacher Tatbegehung eingezogen werden.