Speyer – Die Bundeswehr weist aus gegebenem Anlass auf das Betretungsverbot des Pionierübungsplatzes (Wasser) in Speyer hin. Dieser ist ein militärischer Sicherheitsbereich. Ein Betreten des Platzes ist für Unbefugte verboten.
Gefährdungen können durch den Ausbildungsdienst der übenden Truppe,
insbesondere durch Diensthunde, Spreng- und Schießbetrieb, Stacheldraht aber auch durch das Berühren, Aufnehmen und Entwenden von Fundgegenständen, wie Übungsmunition oder Munitionsteilen, entstehen. Unsachgemäßer Umgang mit diesen Gegenständen kann zu erheblicher Gefährdung von Leib und Leben führen.
Kinder und Jugendliche sollten durch die Eltern hierüber aufgeklärt werden.
Die Grenzen des Standortübungsplatzes sind durch Schilder gekennzeichnet, die angrenzende Wasserfläche kann bei Übungsbetrieb durch das Aufziehen von Wahrschauern (Warneinrichtung) temporär gesperrt werden. Den Anweisungen von Soldaten ist innerhalb des militärischen Sicherheitsbereiches Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Anzeige gerechnet werden.
Der Bund übernimmt für entstehende Personen- oder Sachschäden keine Haftung.