Neustadt: Versammlung am Pfingstsonntag untersagt

Neustadt an der Weinstraße – Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat eine für Pfingstsonntag, 28. Mai 2023, angemeldete politische Versammlung untersagt, da sie die öffentliche Sicherheit und den Schutz von Gesundheit, Leib und Leben der Teilnehmer als auch unbeteiligter Bürgerinnen und Bürger hochgradig gefährdet sieht.

Unter dem Motto „Deutschland steht auf“ hatte ein Neustadter einen Aufzug mit 10.000 T eilnehmenden vom Marktplatz zum Hambacher Schloss angemeldet. Aus Platz- und Sicherheitsgründen sind aber weder Start- und Zielort, noch die Aufzugsstrecke für so viele Menschen geeignet.

„In den schmalen Straßen und Gassen der Altstadt, in Hambach und auch auf dem Schlossgelände gibt es dafür keine ausreichenden Rettungs- und Fluchtwege. Bei Notfällen wären Feuerwehr und Rettungsdiensten die Zufahrt unmöglich oder sie blieben in einer tröpfelnden Menschenmasse stecken. Damit könnte Menschen in Not nicht oder nur mit einem nicht vertretbaren Zeitverzug geholfen werden“, so Neustadts Oberbürgermeister Marc Weigel. Die enge Bebauung lässt überdies nicht die erforderliche Polizeibegleitung zu, um für einen geregelten und ungestörten Ablauf des Aufzugs zu sorgen. Auch im Wald kann der Aufzug wegen der Unübersichtlichkeit des Geländes nicht vor Störungsaktionen oder auch körperlichen Angriffen geschützt werden.

Auf Grundlage des Versammlungsgesetzes hatte die Stadtverwaltung nach Anmeldung der Großkundgebung daher zunächst eine Verfügung mit alternativen Start- und Zielorten und geänderter Aufzugsstrecke erlassen. Ermöglicht werden sollte der Beginn auf dem Parkplatz Festwiese und das Ende im Bereich des Parkplatzes Dammstraße im Ortsteil Hambach. Mit diesen Änderungen wären wesentliche Sicherheitsanforderungen für Teilnehmer sowie Anwohnerinnen und Anwohner erfüllt und ein sicherer Ablauf der Versammlung gewährleistet.

Der Anmelder und Versammlungsleiter hat allerdings mehrfach öffentlich und auch direkt gegenüber der Stadt mitgeteilt, sich an diese Verfügung nicht zu halten, seine eigene Wegstrecke zu wählen und trotz der aufgezeigten Gefahren Sicherheitsauflagen nicht akzeptieren und umsetzen zu wollen.

„Da wir die Versammlungsfreiheit als Grundrecht besonders hoch schätzen, machen wir uns eine solche Entscheidung alles andere als leicht. Unter diesen Umständen ist es uns aber zum Schutz möglicher Teilnehmer sowie betroffener Anwohnerinnen und Anwohner nicht möglich, eine Versammlung in der angemeldeten Form zu erlauben“, begründet Oberbürgermeister Marc Weigel die in enger Abstimmung mit Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und Stiftung Hambacher Schloss getroffene Entscheidung der Stadt.


Folgemeldung: Gerichtliche Entscheidung über den Eilantrag gegen das Versammlungsverbot am Hambacher Schloss nicht mehr erforderlich

Neustadt: Gerichtliche Entscheidung über den Eilantrag gegen das Versammlungsverbot am Hambacher Schloss nicht mehr erforderlich