Anhänger rutscht auf Zugfahrzeug
Speyer (ots) – Am 24.05.2023 gegen 14:40 Uhr befuhr ein LKW mit Anhänger die B39 in Fahrtrichtung Speyer. Vor ihm bremste ein PKW ab um in einen Feldweg zu fahren. Aus diesem Grund musste auch der LKW die Geschwindigkeit drosseln. Dabei rutsche der Anhänger des Gespanns auf das Zugfahrzeug auf.
Am Anhänger des LKW entstand Sachschaden an der Deichsel, Achse und Aufstiegshilfe. Ein Fremdschaden entstand nicht. Nach zweieinhalb Stunden Vollsperrung der B39 in beide Fahrtrichtungen konnte der LKW geborgen und abgeschleppt werden.
Personenschaden nach Unfallflucht
Speyer (ots) – Am 25.05.2023 gegen 07:00 Uhr befuhr ein bislang unbekannter PKW-Fahrer die Große Sämergasse in Richtung Kutschergasse. Ein 51-Jähriger lief die Kutschergasse in Laufrichtung Heydenreichstraße. In der Mitte des Kreuzungsbereiches kam es zum Zusammenstoß zwischen dem Fußgänger und dem PKW.
Der 51-Jährige wurde dabei Mittig vom Fahrzeug erfasst und verletzte sich schwer. Er musste durch den Rettungsdienst in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht werden. Der PKW-Fahrer flüchtete vom Unfallort.
Die Polizei sucht Zeugen! Gesucht wird nach einem schwarzen Kombi mit Rosenheimer (RO)Kennzeichen. Personen, die den Unfallhergang beobachtet haben, werden gebeten, sich bei der Polizei Speyer unter Tel. 06232 / 137 – 0 oder per E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de zu melden.
Verkehrsunfall mit Flucht
Speyer (ots) – Am 24.05.2023 gegen 16:16 Uhr versuchte ein 55-Jähriger PKW Fahrer in eine Parklücke im Fliederweg einzuparken. Dabei touchierte er den neben ihm geparkten PKW. Anschließend setzte der 55-Jährige zurück, suchte sich eine neue Parklücke und entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle.
Ein Zeuge beobachtete das gesamte Parkmanöver und informierte den Halter des beschädigten PKW´s. Der 55-Jährige Unfallverursacher kam bei der Unfallaufnahme hinzu und wurde als Beschuldigter einer Unfallflucht belehrt. Er entschuldigte sich für sein Handeln.
Die Polizei warnt: Eine Fahrerflucht nach einem Bagatellschaden ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Je nach Höhe des Schadens drohen ein Bußgeld, der Entzug der Fahrerlaubnis und Rückforderungen von der eigenen Autoversicherung. Richtig wäre hier gewesen, zu warten und/oder sich bei der Polizei zu melden.