Aufpassen beim Herbizid-Einsatz

Verstöße melden

Neustadt an der Weinstraße – Der Winter ist vorbei und es wird wieder Zeit für den jährlichen Frühjahrsputz. Die Abteilung Landwirtschaft und Umwelt bittet jedoch darum, bei der Arbeit in Feld und Garten darauf zu achten, es mit dem Putzen nicht zu übertreiben und chemische Pflanzenschutzmittel, wenn überhaupt, nur sparsam und auf den dafür zugelassenen Flächen aufzutragen.

Wichtig: Auf Bürgersteigen und Wegen in Gärten sowie auf Ackerrandstreifen, Wegerändern, Böschungen und im Bereich von Trockenmauern in der Flur haben Pflanzenschutzmittel nichts zu suchen. Dies regelt das Pflanzenschutzgesetz §12 (2), das die Herbizidanwendung auf diesen nicht landwirtschaftlich genutzten Freiflächen gesetzlich verbietet.

Leider wird die Umweltabteilung jedes Jahr wieder auf Verstöße aufmerksam, wobei aus falsch verstandener Gründlichkeit Pflanzengift von einigen „schwarzen Schafen“ gezielt an Mauerfüßen und Wegerändern verwendet wird, um die Vegetation kurz zu halten. Und ides übrigens auch zum Ärger der Landwirtschaft, die damit als Ganzes in Verruf kommt.

Um die wertvolle Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu bewahren, wird dringend darum gebeten, solche Maßnahmen zu unterlassen, zumal bei entsprechenden Vergehen Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden dürfen. Daran kann man in etwa abschätzen, welcher Wert Randstrukturen entlang von landwirtschaftlichen Flächen und Wegen beigemessen wird. Was unordentlich aussieht, dient in Wahrheit vielen Nützlingen als Unterschlupf- und Überwinterungsmöglichkeit. In Weinbergen findet man beispielsweise Marienkäfer, Spinnen, Raupen oder Florfliegen, deren Schutz jedem Winzer und Landwirt zugute kommt. Diese nützlichen Insekten ernähren sich unter anderem von Blattläusen und tragen so dazu bei, dass viel seltener auf die chemische Schädlingsbekämpfung zurückgegriffen werden muss. Außerdem gilt: Wo sich Insekten wohlfühlen, kommen auch größere Gartenbewohner wie Vögel oder Igel vor. 

Um dem Problem der illegalen Herbizidanwendung entgegenzuwirken, werden ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte der Stadt Neustadt Kontrollen durchführen und mit den Landwirtschaftsvertretern ins Gespräch kommen. Bei Beobachtungen des unsachgemäßen Herbizideinsatzes im Stadtgebiet wird gebeten, umgehend die ADD Neustadt zu informieren. Die Telefonnummer lautet 06321/992136.