Kreis Mainz-Bingen – Mussten Kinder von Asylbewerbern bisher drei Monate warten, um einen Rechtsanspruch auf Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu haben, besteht dieser Anspruch ab März 2015 sofort. Dadurch soll den Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Aktivitäten aller Gleichaltrigen und der Zugang zu Bildung ermöglicht werden.
Asylbewerber können davon beispielsweise den Mitgliedsbeitrag für einen Sport- oder Musikverein oder kulturelle Angebote für ihre Kinder bezahlen. Der Antrag auf Bildung und Teilhabe liegt im JobCenter in der Konrad-Adenauer-Straße in Ingelheim sowie in den Verbandsgemeinden, den Stadtverwaltungen im Kreis und in der verbandsfreien Gemeinde Budenheim aus. Er kann aber auch im Internet (www.mainz-bingen.de – JobCenter – Bildung und Teilhabe) herunter geladen werden und per Post, E-Mail oder persönlich gestellt werden. Bei Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Antrags, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des JobCenters Hilfestellung leisten.
„Mit Gleichaltrigen im Verein Fußball zu spielen oder auch ein Instrument zu lernen trägt ebenso zur Integration bei wie das Erlernen und das Sprechen der deutschen Sprache“, ist sich Landrat Claus Schick sicher. „Deshalb unterstützt die Kreisverwaltung auch verstärkt Sprach- und Integrationskurse für Asylbewerber. Dass nun auch das Bildungs- und Teilhabepaket für die Asylbewerber gilt, begrüße ich daher sehr. Der Mitgliedschaft in einem Verein oder der Teilnahme an einem kulturellen Freizeitprojekt und damit einem Schritt weiter zur Integration, steht nun nichts mehr im Weg“, so Schick weiter.
Für die Mitgliedsbeiträge für Vereine können die Eltern bis zu 10 Euro im Monat erhalten. Daneben können aber auch der Kauf von Schulmaterialen oder die Ganztagsverpflegung in Schulen und Kitas zu einem großen Teil durch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mitfinanziert werden. Weitere Infos gibt Marcus Mayer-Berg unter mayer-berg.marcus@mainz-bingen.de oder unter Telefon: 06132/787-6227.