Bad Kreuznach (IG) – Durch die Trockenheit steigt die Brandgefahr vor allem auf Wald- und Feldflächen erheblich. Auch durch das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen können zurzeit sehr schnell Brände entstehen. Die Stadt Bad Kreuznach erlässt daher eine Allgemeinverfügung.

Demnach ist das Entzünden und Betreiben von Grillfeuer und sonstigen offenen Feuern im Wald, auf öffentlichen Flächen sowie auf Landwirtschafts- und Gartengrundstücken im Außenbereich (Wald- und Flurgemarkungen außerhalb der Siedlungsflächen des Stadtgebiets) aus Gründen des Brandschutzes untersagt.

Dies gilt auch für das verbrennen pflanzlicher Abfälle. Darin enthalten ist ebenso das Verbot, brennende Streichhölzer oder Raucherwaren (Zigaretten, etc.) wegzuwerfen.

  • Öffentliche oder öffentlich zugängliche Flächen sind insbesondere Wald- und Feldflächen
    sowie Grünanlagen jeglicher Art. Das Verbot gilt auch für ausgewiesene Grillplätze, die
    von der Stadt oder anderen Institutionen auf öffentlichen oder öffentlich zugänglichen
    Flächen betrieben werden.
  • Das Grillen in Gärten oder auf landwirtschaftlichen Grundstücken im Außenbereich sowie
    auf ausgewiesenen Grillplätzen der Stadt oder anderer Institutionen ist ausschließlich
    durch Benutzung eines Gasgrills und unter Vorkehrungen der erforderlichen
    Brandschutzmaßnahmen (z.B. Bereitstellung von Feuerlöscher/Löschwasser) erlaubt.
  • Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht verschossen oder gezündet werden. Entzünden und Betreiben von Grillfeuern auf privaten Eigentumsflächen im Innerortsbereich ist nicht verboten.
    Es sind aber auch auf privaten Flächen geeignete Maßnahmen zu treffen, damit sich ein Feuer nicht unkontrolliert entwickeln kann.

Der räumliche Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Bad Kreuznach. Die Allgemeinverfügung endet am 31. Juli, soweit sie nicht verlängert wird.
Die vollständige Text ist auf www.bad-kreuznach.de veröffentlicht.

Der Waldweg zwischen Waldheim und Schäferplacken ist temporär gesperrt. Wegen der hohen Waldbrandgefahr hat das städtische Ordnungsamt in Abstimmung mit dem Forstamt Soonwald und der Feuerwehr die Sperrung des Waldwegs zwischen Waldheim und Schäferplacken angeordnet.
Der Weg ist seit heute Morgen gesperrt. Das Waldheim kann weiterhin angefahren werden.
Das Verbot gilt nicht für Fahrradfahrer.

„Die hohe Anzahl von Waldbesucher, die vor allem in diesen Teil des Waldes fahren und ihre Autos mitunter über trocknem Laub und dürrem Gras abstellen, verschärfen die Situation und machen die Sperrung erforderlich“, erklärt Ordnungsdezernent Markus Schlosser.
Sobald sich die Lage entspannt hat, wird die Sperrung wieder aufgehoben.