Baden-Württemberg (ots) – Zu Beginn der Badesaison weist die Wasserschutzpolizei, die dem Polizeipräsidium Einsatz angehört, erneut auf die allgemeinen Baderegeln und die Gefahren in einem Gewässer hin. In Anlehnung an die allgemeinen Empfehlungen von DRK, DLRG und Wasserwacht gilt:
- Springe nie überhitzt in Wasser!
- Bade nicht mit vollem Magen!
- Beachte Warnhinweise, Absperrungen und Bojen!
- Rufe im Notfall rechtzeitig und laut um Hilfe!
- Bade nie alleine!
- Schwimme lange Strecken nie ohne Bootsbegleitung!
- Springe nicht in unbekannte Gewässer!
- Verlasse bei Sturm oder Gewitter sofort das Wasser!
- Beachte die Gefahren im See oder in Flüssen!
- Halte Abstand von Fischernetzen, Wasserpflanzen, Hafeneinfahrten, den Schifffahrtslinien sowie Wehren.
Überdies sollten sog. Seegrasfelder grundsätzlich gemieden werden, da die Gefahr besteht, sich in den Pflanzen zu verfangen. Entsprechende Bereiche sind oftmals an den Pflanzenenden zu erkennen, die auf der Wasseroberfläche liegen.
Sollte man dennoch in ein solches Seegrasfeld hineingeraten, gilt es Ruhe zu bewahren, koordinierte Schwimmbewegungen beizubehalten und die Pflanzen ggf. kontrolliert abzustreifen.
Erforderlichenfalls sollte frühzeitig und lautstark um Hilfe gerufen werden, um andere auf die eigene Notsituation aufmerksam zu machen.
Für den Bodensee gilt darüber hinaus:
Beim Schwimmen ohne Begleitfahrzeug außerhalb der [300-Meter-] Uferzone muss ein gut sichtbarer Schwimmkörper mitgeführt werden.