Sulzfeld: Nachmeldung: Säugling wird in Garten leicht verletzt – Polizei findet bei Nachbarn erlaubnispflichtige Schusswaffen

Symbolbild, Polizei, Polizeistern Baden-Württemberg, BW, klein

Karlsruhe (ots) – Wie bereits berichtet, ergaben sich bei einem Einsatz
anlässlich eines Nachbarschaftsstreits am Samstagabend in Sulzfeld erste
Verdachtsmomente, wonach ein sechs Monate alter Säugling durch einen Schuss
leicht am Oberarm verletzt worden sein könnte.

Im Rahmen der bislang durchgeführten, kriminalpolizeilichen Ermittlungen
einschließlich kriminaltechnischer Spurenbetrachtung ist nach derzeitigem
Erkenntnisstand davon auszugehen, dass der 56-jährige Tatverdächtige am
Samstagabend sorglos in seinem Garten mit einem Luftgewehr geschossen hat. Dabei
könnte ein Projektil von einem Sichtschutzzaun abgelenkt worden sein und auf dem
Nachbargrundstück einen sechs Monate alten Jungen leicht verletzt haben, der
sich zu diesem Zeitpunkt im Freien aufhielt. Trotz dieses gefahrenträchtigen
Verhaltens liegen der Polizei mit diesem Ermittlungsstand keine konkreten
Hinweise vor, wonach der Beschuldigte beabsichtigt hatte, den Jungen gezielt zu
verletzen.

Unter Vermittlung sollen die Eltern des verletzten Kindes und der 56-jährige
Verdächtige ihre anhaltenden Streitigkeiten nunmehr besprochen und befriedet
haben. Beamte des Polizeireviers Bretten hatten bis dahin mit verstärkten
Präsenzmaßnahmen und direkter Ansprache an die Beteiligten dafür Sorge getragen,
dass der Streit nicht erneut eskaliert.

Gegenüber der Polizei verhielt sich der Verdächtige kooperativ. Gegen die
polizeiliche Sicherstellung aller Waffen und Munition aus seinem Besitz erhob er
keinen Widerspruch und verzichtete auch auf eine mögliche spätere Zurückgabe.

Das Kriminalkommissariat Bruchsal führt weiterhin die kriminalpolizeilichen
Ermittlungen, nun unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung und
waffenrechtlicher Verstöße. Die zuständige Waffenbehörde wird an den
Ermittlungen und deren Ergebnissen beteiligt.