Die Schweiz führt nach vielen Sitzungen des Parlaments, wie ihr Nachbarland Österreich, die E-Vignette ein.
Seit 2020 warten bereits viele Schweizer, sowie begeisterte Schweiz-Urlaub-Fans auf die Einführung der elektronischen Vignette. Die benutzerfreundliche Variante der Vignette ersetzt bereits seit mehreren Jahren in anderen vignettenpflichtigen Ländern die klassische Klebevignette.
Endlich hat sich auch die Schweiz auf die Rahmenbedingungen der neuen digitalen Vignette geeinigt!
Unterschiede der beiden Vignettenarten
Hingegen zur Vignette zum Kleben ist die E-Vignette an das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden. Die Vorteile davon sind, dass künftig die Windschutzscheibe sauber bleibt, da man nicht mehr kleben und kratzen muss. Darüber hinaus muss man bei einem Scheibenbruch keine Ersatzvignette mehr kaufen. Somit ist auch keine neue Vignette mehr notwendig, wenn man sich ein neues Auto kauft. Deshalb profitieren insbesondere Wechselkennzeichen-Besitzer von der E-Vignette, da sie für bis zu drei Fahrzeuge zulässig ist.
Der wohl ausschlaggebendste Vorteil ist, dass die digitale Vignette unabhängig von Ort und Zeit online erworben werden kann. Dafür muss man über ein Webportal das korrekte Kfz-Kennzeichen, den vollständigen Namen und eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Innerhalb von wenigen Minuten erhält man per E-Mail die Bestätigung für die Registrierung einer gültigen E-Vignette.
Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer vom Dezember des Vorjahres bis zum Januar des Folgejahres und der Preis von 40 Franken bleiben unverändert. Weiterhin gilt die Notwendigkeit einer Vignette für Motorräder, Pkws oder Wohnwagen. Weiterhin benötigen Kraftfahrzeuge oder Anhänger eine eigene Vignette. Außerdem ist die Nutzung von bestimmten Streckenabschnitten, wie der Großer Sankt Bernhard Tunnel, ebenfalls nicht in der E-Vignette enthalten.
Zukünftig kann man auch weiterhin in der Schweiz, wie im Nachbarland Österreich, die Vignette zum Kleben in offiziellen Vertriebsstellen, wie Tankstellen und Mautstationen, erwerben. Doch soll in den kommenden Jahren beobachtet werden, ob der Gesamtabsatz an Verkäufen der Klebevignette unter zehn Prozent (ungefähr eine Millionen Stück) fällt. Sollte das der Fall sein, so wird die klassische Vignette zum Kleben abgeschafft, dafür war eine Revision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) notwendig.
Wie wird kontrolliert?
Die Art und Weise der Kontrollen der E-Vignette war umstritten im Parlament, da man keine permanenten und flächendeckenden Kontrollen durchführen wollte. Letztendlich einigte man sich darauf, dass die elektronische Vignette zukünftig durch feste Kameraanlagen an risikoreichen Strecken überprüft wird.
Darüber hinaus werden stichprobenartige Kontrollen von mobilen Einheiten durchgeführt. Diese verfügen über ein spezielles Kamerasystem im Wagen, womit sie das Kfz-Kennzeichen kontrollieren können. Dennoch sollten Fahrer in ihrem Wagen stets einen Kaufbeleg oder eine Quittung mitführen, um einen gültigen Nachweis des Erwerbs zu haben.