Neustadt: Flächen- und Waldbrand-Gefahr – Stadt erlässt Allgemeinverfügung

Neustadt an der Weinstraße – Aufgrund der hohen Flächen- und Waldbrandgefahr untersagt die Stadt Neustadt an der Weinstraße mit sofortiger Wirkung offene Feuer außerhalb von geschlossenen Ortslagen. Das Verbot gilt insbesondere für Holz- und Kohlegrills, Lager- und sonstige Feuer. Diese sind auch auf Privatgrundstücken, Grillplätzen und an Feuerstellen nicht erlaubt, sofern sie sich nicht innerhalb … Neustadt: Flächen- und Waldbrand-Gefahr – Stadt erlässt Allgemeinverfügung weiterlesen