Trunkenheitsfahrt mittels E-Scooter
Worms (ots) – Im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit konnte der spätere 21-jährige Betroffene am 29.07.2023 gegen 02:10 Uhr in der Landgrafenstr. in Worms einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Im Rahmen des Gesprächs konnten bei dem Betroffenen Ausfallerscheinungen festgestellt werden, welche auf einen zurückliegenden Konsum von Alkohol hinweisen.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 1,0 Promille. Dem Betroffenen wurde die Weiterfahrt untersagt und es wurde eine Blutprobe entnommen.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Neben den Kosten für die Entnahme einer Blutprobe kommt gemäß Bußgeldkatalog auf den 21-Jährigen ein Bußgeld in Höhe 500 Euro sowie ein Fahrverbot zu.
Zudem muss er im Nachgang zum eigentlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren die so genannte medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen.
Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad
Worms (ots) – Am 29.07.2023 gegen 02:30 Uhr begab sich ein 30-Jähriger Fahrradfahrer auf den Heimweg und stürzte hierbei im Wormser Stadtgebiet vermutlich aufgrund seiner starken Alkoholisierung zu Boden. Dort wurde er von Beamten noch immer am Boden liegend angetroffen.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab vor Ort 1,78 Promille, weshalb gegen den Radfahrer ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet und eine
Blutprobe entnommen wurde.
Nach derzeitiger Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits bei einem festgestellten Alkoholwert zwischen 0,3 und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine so genannte „relative Fahruntüchtigkeit“ vorliegt. Dies ist der Fall, wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte „Ausfallerscheinung“, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.
Nimmt man als Radfahrer*in alkoholisiert am öffentlichen Straßenverkehr teil, ist auch die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle möglich, wenn sich Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs ergeben.
Kreis Alzey-Worms
Verkehrsunfall mit leicht verletzter Person
Saulheim (ots) – Am Freitag 28.07.2023 gegen 13:00 Uhr befahren ein 33-jähriger Pkw-Fahrer sowie ein 67-jähriger Fahrradfahrer die Ritter-Hundt-Straße in Saulheim in entgegengesetzter Fahrtrichtung.
In einer Engstelle aufgrund parkender Fahrzeuge am Fahrbahnrand kommt es zur Berührung zwischen dem Pkw sowie dem Fahrrad, woraufhin der Fahrradfahrer stürzt. Er erleidet leichte Verletzungen und wird anschließend durch den Rettungsdienst versorgt.
Fahrzeugführer unter Betäubungsmitteleinfluss
Westhofen (ots) – Am Abend des 29.07.2023 gegen 21:30 Uhr melden Zeugen ein verdächtiges Fahrzeug in Westhofen in der Rieslingstraße. Das Fahrzeug kann daraufhin durch eine Funkstreifenwagenbesatzung angetroffen und einer Kontrolle unterzogen werden.
Im Rahmen dessen werden bei dem 31-jährigen Fahrzeugführer Anzeichen festgestellt, welche auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel hindeuten. Ein freiwillig durchgeführter Urintest reagiert positiv auf Betäubungsmittel, woraufhin dem Fahrer eine Blutprobe entnommen wird. Zudem wird der Schlüssel des Fahrzeugs sichergestellt.
Verkehrsunfall mit zwei Fahrzeugen, mehreren leicht Verletzten
Kettenheim/A61 (ots) – Am Samstag 29.07.2023 gegen 08:30 Uhr kam es auf der A61,Fahrtrichtung Koblenz, zwischen dem Parkplatz Langwiese und der Anschlussstelle Alzey zu einem Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen und insgesamt fünf leicht verletzten Personen.
Nach ersten Erkenntnissen hat ein Fahrzeugführer aufgrund Aquaplaning die Kontrolle über das Fahrzeug verloren, ist aufgrund dessen mit einem weiteren Fahrzeug kollidiert sowie auch mit der seitlichen Schutzplanke. Alle leichtverletzten Personen wurden zur medizinischen Untersuchung in umliegende Krankenhäuser verbracht. Den Sachschaden an
Fahrzeugen und Schutzplanke schätzt die Polizei auf 20.000EUR.
Die freiwillige Feuerwehr der VG Wonnegau war mit mehreren Fahrzeugen vor Ort und sicherte die Unfallstelle ab. Es waren mehrere Rettungswägen sowie auch ein Rettungshubschrauber vor Ort. Beide Fahrzeuge mussten durch Abschleppdienste geborgen werden. Aufgrund der Verkehrsunfallaufnahme musste die Fahrbahn zunächst für ca. 1 Stunde voll gesperrt werden.
Es entstand Rückstau von mehreren Kilometern. Im Anschluss konnte der Verkehr bis zur abschließenden Bergung der Fahrzeuge an der Unfallstelle vorbeigeleitet werden.
Quelle: Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim