Frankfurt am Main: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei © Polizei

Frankfurt – Bergen-Enkheim: Nachts im Einkaufszentrum

Frankfurt (ots) – (dr) Zwei 16 und 17 Jahre alte Jugendliche verursachten in der
Nacht zu Sonntag (13. August 2023) einen Polizeieinsatz im Stadtteil
Bergen-Enkheim.

Um kurz nach 0 Uhr löste der Einbruchsalarm eines Einkaufszentrums in der
Borsigallee aus. Der Sicherheitsdienst verständigte die Polizei. In der Folge
begaben sich mehrere Streifen des 18. Reviers in die gemeldete Straße und
umstellten das Gebäude. Beamte des Überfallkommandos begaben sich anschließend
in das Innere der Shoppingmall. Dort trafen sie auf zwei Jugendliche, die beim
Anblick der Beamten noch versuchten, die Flucht zu ergreifen, was jedoch
fehlschlug. Letztlich wurden die beiden 16- und 17-Jährigen festgenommen.
Offensichtlich gelangten sie zuvor unbemerkt ins Gebäude und entwendeten an
einem Stand für Kaffeeprodukte ein Getränk. Weiteres Diebesgut konnte bei ihnen
nicht aufgefunden werden.

Für das Duo ging es zunächst auf ein Polizeirevier. Nach Durchführung der
polizeilichen Maßnahmen wurden sie ihren Erziehungsberechtigten übergeben.

Frankfurt – Sachsenhausen: Neue „Schutzfrau vor Ort“ beim 8. Polizeirevier – Vorstellung beim Goetheturmfest

Frankfurt (ots) – (dr) Am kommenden Samstag, den 19. August 2023, wird im Rahmen
des Goetheturmfests die neue „Schutzfrau vor Ort“ des 8. Polizeireviers
vorgestellt.

Das Polizeipräsidium Frankfurt lädt aus diesem feierlichen Anlass alle
Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu ein, Frau Manuela Trujkic gemeinsam auf dem
Sommerfest am Goetheturm zu begrüßen.

Die Eröffnungsfeier findet um 14:00 Uhr statt. Direkt im Anschluss haben die
Sachsenhäuserinnen und Sachsenhäuser sowie Oberräderinnen und Oberräder die
Möglichkeit, sich selbst ein Bild von Polizeioberkommissarin Frau Trujkic zu
machen, die von dem Leiter der Polizeidirektion Süd, Herrn Erik Hessenmüller,
offiziell in das Amt eingeführt wird.

Mit der 45-jährigen Polizeioberkommissarin erhält das 8. Revier eine erfahrene
Schutzfrau, die mehrere Jahre Streifendienst im Stadtgebiet versah und im
Frankfurter Ostend beheimatet ist.

Zukünftig wird sie für die Stadtteile Sachsenhausen und Oberrad als
Ansprechpartnerin für Ortsbeiräte, Gewerbetreibende, Institutionen, Vereine,
Schulen und die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.

Wer sich persönlich von Frau Trujkic beraten lassen möchte, kann natürlich gerne
auch die Bürgersprechstunden wahrnehmen:

    1. Polizeirevier Offenbacher Landstraße 29 60599 Frankfurt am
      Main – Sachsenhausen (Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr)
  • Reha-Werkstatt Oberrad Buchrainstraße 18 60599 Frankfurt am Main
    • Oberrad (Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr)

Gerne ist auch ein Termin nach telefonischer Vereinbarung möglich (Tel.: 069 /
755-10885) oder per E-Mail: d408-svo.ppffm@polizei.hessen.de.

Frau Trujkic und die Frankfurter Polizei freuen sich auf viele interessante
Bürgergespräche.

Hinweis: Interessierte Medienvertreter sind herzlich dazu eingeladen, an der
Veranstaltung teilzunehmen und zu berichten.

Exhibitionist im Hauptbahnhof festgenommen

Frankfurt am Main (ots) – Nach einer exhibitionistischen Handlung zum Nachteil
einer 20-jährigen Reisenden aus Rüsselsheim wurde der Täter wenig später im
Frankfurter Hauptbahnhof festgenommen.

Der 36-jährige wohnsitzlose Mann belästigte die Geschädigte sexuell durch
anzügliche Äußerungen sowie Handlungen an sich selbst, die jedoch an die
20-jährige Frau gerichtet waren. Die Geschädigte wurde daraufhin bei der
Bundespolizeiinspektion Frankfurt am Main vorstellig und erstattete
Strafanzeige.

Der 36-jährige Täter entfernte sich in dieser Zeit zunächst unerkannt, konnte
jedoch wenig später unweit des Tatortes wiedererkannt und festgenommen werden.
Gegen den Mann, der bereits wegen ähnlich gelagerten Fällen bekannt ist, wird
nun ein Ermittlungsverfahren wegen exhibitionistischer Handlung geführt.

Die Geschädigte setzte nach Abschluss der Maßnahmen ihre Reise fort.

Zollkontrolle mit Folgen: 140.000 Euro geschmuggeltes Bargeld eingezogen

Frankfurt am Main / Wiesbaden (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung des
Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main und des Hessischen Landeskriminalamtes vom
15.08.2023

140.000 Euro eingezogen – so lautet der rechtskräftige Beschluss des
Amtsgerichtes Frankfurt am Main gegen eine 40-jährige Frau aus dem Ruhrgebiet.

Diese geriet zuvor ins Visier der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe Hessen,
bestehend aus Kräften des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main und des
Hessischen Landeskriminalamtes. Den Ermittlungen gegen die 40-Jährige wegen des
Verdachts der Geldwäsche war eine Zollkontrolle am Frankfurter Flughafen im
Oktober 2020 bei der geplanten Ausreise der Frau in die Türkei vorausgegangen.

„Auf wiederholte Nachfragen der Zöllnerinnen und Zöllner gab die Frau an, kein
Bargeld in nennenswerter Höhe mit sich zu führen. Im Zuge der Zollkontrolle
wurden jedoch insgesamt 140.000 Euro – eingewickelt in mehrere Herrenjeans – im
Gepäck der Reisenden festgestellt“, erklärt Carina Orth, Pressesprecherin des
Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main. „Weiterhin machte die Frau keine Angaben
zur Herkunft und zum Verwendungszweck des sichergestellten Bargeldes“, so Orth
weiter.

Durch die umfangreichen Ermittlungen der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe
Hessen konnte das Gericht davon überzeugt werden, dass die bei der Frau aus dem
Ruhrgebiet gefundenen Geldscheine mutmaßlich aus Straftaten und nicht aus
legalen Quellen stammen können. Zwar wurde die Bargeldkurierin nicht wegen des
Verdachts der Geldwäsche verurteilt, allerdings ordnete das Gericht die
selbständige Einziehung der sichergestellten 140.000 Euro an.

Dies bedeutet, dass die wegen Geldwäscheverdachts sichergestellten Gelder auch
dann abgeschöpft werden können, wenn die im Strafverfahren beschuldigte Person
nicht weiterverfolgt oder verurteilt werden konnte, sofern zur Überzeugung des
Gerichts feststeht, dass diese Gelder aus einer Straftat stammen. Die Einziehung
von Taterträgen, also die Wegnahme von Gewinnen aus möglichen Straftaten, folgt
dem Grundsatz, dass „Straftaten sich für mögliche Täter nicht lohnen sollen“.

Zusatzinformationen

Gemeinsame Finanzermittlungsgruppen bestehen zwischen den Zollfahndungsämtern
und den Landeskriminalämtern bzw. dem Landespolizeipräsidium des Saarlands sowie
zwischen dem Zollkriminalamt und dem Bundeskriminalamt. Die fachlich zur
Bekämpfung von Geldwäsche eingerichteten Stellen verfolgen in erster Linie den
Zweck, illegale Handlungen aufzudecken, die das Verschleiern der Herkunft von
rechtswidrig erlangten Vermögensgegenständen zum Ziel haben.

Als gleichwertiger Partner zur Bekämpfung der international organisierten
Geldwäsche arbeitet das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main in seinem
Zuständigkeitsbereich in drei Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen im Saarland,
Rheinland-Pfalz und Hessen zusammen mit den jeweiligen Länderpolizeien. Ein
weiterer Dienstsitz ist beim Flughafen Frankfurt am Main eingerichtet.

Kindesschleusung am Flughafen Frankfurt – Wohnungsdurchsuchung führt zum Erfolg

Frankfurt/Main (ots)

Am vergangenen Sonntag kam es am Flughafen Frankfurt am Main zu einer Schleusung eines Kindes. Aufgrund einer Fahndungsnotierung stellten Bundespolizisten einen 49-jährigen Ghanaer bei seiner Ankunft aus Casablanca fest. Er war in Begleitung eines zehnjährigen Jungen.

Bei der Prüfung des Kinderreisepasses fielen den eingesetzten Beamten Verfälschungen an dem Dokument auf, welche der Kriminaltechnische Dienst bestätigte. Weiterhin ergab eine Fahndung des Kinderreisepasses, dass dieser bereits 2021 in Schleswig-Holstein als Blanko-Dokument gestohlen wurde.

Der in Bremen wohnende Ghanaer schleuste das Kind auf Wunsch der Mutter nach Deutschland, obwohl er weder Mutter noch das Kind kannte.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ordnete noch in der Nacht die Durchsuchung der Wohnung des Ghanaers an. Kräfte der Bundespolizeiinspektion Bremen stellten in der Wohnung drei Personen fest, wovon sich zwei derzeit unerlaubt in Deutschland aufhalten.

Neben der Beihilfe zur unerlaubten Einreise muss sich der Ghanaer wegen des Verdachts der Urkundenfälschung sowie der Einfuhr von falschen amtlichen Ausweisen verantworten.

Die Bundespolizei übergab den zehnjährigen Jungen, dessen Staatsangehörigkeit noch ungeklärt ist, in die Obhut des Jugendamtes.