Nachdem wir gestern in einem Artikel auf die kontroversen Stellen in den AGBs des Videodienstleisters Zoom hinwiesen, meldete sich gegen Abend eine Presseagentur, die im Auftrag von Zoom die Pressearbeit macht.
Der Vollständigkeit halber haben wir hier den Originaltext der Mail für Euch eingepflegt.
Hier heisst es im Schreiben:
„365 Sherpas“ unterstützt Zoom bei der Pressearbeit.
Nach Lektüre Ihres Textes, insbesondere des Teasers bleibt bei dem/der Leser:in der Eindruck, Zoom würde nicht transparent nachfragen, ob Nutzer bei Inanspruchnahme der KI-Anwendungen Daten zur Schulung zur Verfügung stellen wollen. Das ist jedoch nicht korrekt, wie das Unternehmen jüngst noch einmal deutlich gemacht hat.
Zur Abrundung und Vervollständigung Ihrer Berichterstattung sende ich Ihnen unten die aktuellsten Informationen zu diesem Thema, inklusive Zoom-Statement, zu. Wir würden uns freuen und fänden es im Sinne der Vollständigkeit angemessen, wenn Sie die angesprochenen Aspekte in Ihrer Berichterstattung ergänzen.
Im Rahmen der aktualisierten Nutzungsbedingungen hat Zoom neue Informationen veröffentlicht. Diese können Sie auf dem Blog (https://blog.zoom.us/zooms-term-service-ai/) einsehen.
Diese Informationen umfassen Folgendes:
- Nach zahlreichen Rückmeldungen hat Zoom beschlossen, seine Nutzungsbedingungen zu aktualisieren, um nochmal ausdrücklich hervorzuheben, dass Zoom keine Audio-, Video-, Chat-, Bildschirmfreigabe-, Anhänge- oder anderen kommunikationsähnlichen Kundendaten (wie Umfrageergebnisse, Whiteboards oder Reaktionen) verwendet, um Zoom- oder Drittanbieter-KI-Modelle zu trainieren.
- Zoom hat entsprechend seine Nutzungsbedingungen und sein Angebot aktualisiert, um diese Richtlinie klar darzustellen.
Eine Zoom-Sprecherin äußert sich dazu: „Im Rahmen unseres Engagements zum Schutz der Privatsphäre unserer Kund:innen hat Zoom seine Nutzungsbedingungen aktualisiert, um zu bestätigen und hervorzuheben, dass keine Ihrer Audio-, Video-, Chat-, Bildschirmfreigabe-, Anhänge- oder anderen kommunikationsähnlichen Kund:innen-Daten (wie Umfrageergebnisse, Whiteboards oder Reaktionen) verwendet werden, um Zoom- oder Drittanbieter-KI-Modelle zu trainieren. Wir haben unsere Nutzungsbedingungen und unser Angebot aktualisiert, um diese Entscheidung widerzuspiegeln.“
Die Redaktion Metropolnews stellt dazu fest:
Dass eine transparente Nachfrage zu KI-Training ausdrücklich in einem Blog der Firma betont wird, ist erfreulich. Dennoch bleiben beim Blick in die AGBs der Firma Zoom Communications immer noch die bedingungslosen Abtretungen und andere DSGVO-Hemmnisse übrig.
Solange die angesprochenen Paragraphen in der jetzigen Form in den AGBs verbleiben, ist es auch für uns in der Redaktion nicht mehr möglich den Dienst sicher zu nutzen. So dass wir uns nach einem anderen Dienstleister umschauen, der DSGVO-gemäße AGBs zu bieten hat.
Solange solche Bedingungen in den AGBs verbleiben, können wir diesen Dienst in keinem Fall empfehlen. Es sollte auch für Nichtjuristen klar erkennbar sein, welche Rechte sich Zoom über die AGBs, die man gerne schnell weiterklickt, erwirbt.
Beispiel aus Paragraph 10.2 – Gültig ab 7. August:
… Sollten Rechte an den vom Dienst generierten Daten bestehen, die Zoom gemäß diesem Abschnitt 10.2 oder wie anderweitig in dieser Vereinbarung vorgesehen nicht zustehen, treten Sie hiermit bedingungslos und unwiderruflich alle Rechte, Besitzansprüche und Anteile an den vom Dienst generierten Daten, einschließlich aller damit verbundenen Eigentumsrechte, an Zoom ab und stimmen zu, diese in Ihrem Namen an Zoom abzutreten, und Sie veranlassen Ihre Endbenutzer, Zoom bedingungslos und unwiderruflich alle Rechte, Besitzansprüche und Anteile an den vom Dienst generierten Daten abzutreten und zuzustimmen.
Quelle Gültig ab: 7. August 2023
https://explore.zoom.us/de/terms/
Paragraphen 10.2 und 10.4
Weltweite Datensammlung und KI-Training: Die dunkle Seite von Zooms AGBs