Die Bilanz der Polizei Bad Kreuznach zum Kreuznacher Jahrmarkt
Für die Polizei war der Kreuznacher Jahrmarkt mit dem Vorjahr vergleichbar, wohingegen die Fallzahlen geringer ausfielen. Bei sehr gutem heißem Wetter war an allen Tagen ein hohes Besucheraufkommen festzustellen. Die mit der Stadtverwaltung als Veranstalter und der Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde abgestimmten Sicherheitsmaßnahmen sorgten in der Gesamtbetrachtung für eine sichere und störungsfreie Veranstaltung. Hervorzuheben ist die, wie in den Jahren zuvor auch, sehr gute Zusammenarbeit aller Beteiligten, insbesondere mit dem städtischen Bauhof, dem kommunalen Vollzug, den Rettungsdiensten und der Feuerwehr. Durch eine durchgängige sichtbare Präsenz von Einsatzkräften konnten veranstaltungstypische Auseinandersetzungen auf dem Festgelände frühzeitig unterbunden werden. Trotzdem wurden insgesamt bislang 27 Strafanzeigen gefertigt, was unter dem Niveau des Vorjahres und davor liegt. Überwiegend handelt es sich hierbei um Körperverletzungen (12), die oft wechselseitig begangen wurden und nahezu ausschließlich durch einen erheblichen Alkoholpegel begünstig wurden. Glücklicherweise sind in allen Fällen nur leichte Verletzungen entstanden. In zwei der genannten Fälle wurde der jeweilige Sicherheitsdienst angegriffen.
Hervorzuheben sind jedoch andere Fälle:
Am Samstagabend wurden an einem Verkaufsstand gefälschte Markenartikel festgestellt. Nach der gemeinsamen Überprüfung mit dem Ordnungsamt wurde dem Betreiber ein Verkaufsverbot erteilt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Am Montag gg. 00:45 Uhr kam zu einer Auseinandersetzung mehrerer Personen im Umfeld des Jahrmarktes auf einem nahegelegenen Parkplatz eines Lebensmitteldiscounters. Im Verlauf der Streitigkeiten wurde eine 25-jährige männliche Person von einem unbekannten Täter mit einem Messer am Unterschenkel verletzt und musste im Krankenhaus versorgt werden. Die Verletzung wurde der Polizei jedoch erst gg. 21.00 Uhr angezeigt. Die Ermittlungen dauern in diesem Fall noch an, es sind weitere Vernehmungen erforderlich. In einem anderen Fall besteht nach der Verdacht, dass möglicherweise bewusstseinsveränderte Stoffe dem Opfer beigebracht wurden. Auch hier sind weitere Ermittlungen erforderlich.
Neben den genannten Delikten wurde noch
- eine sexuelle Belästigung angezeigt,
- vier Diebstähle,
- zwei Beleidigungen,
- ein Widerstand gegen Rettungsdienst, hierbei wurde aber niemand
verletzt, - eine Bedrohung,
- ein Betrug
- dreimal wurden Personen mit geringen Mengen Betäubungsmitteln
kontrolliert.
Insgesamt wurden 17 Platzverweise erteilt, Personen wurden nicht vorübergehend in Gewahrsam genommen.