Verkehrslage

Bad Sobernheim, Hahnenbach, Monzingen, Kirn – Die Polizei in Bad Kreuznach berichtet von verschiedenen Vorfällen aus dem Verkehrsgeschehen.

Bad Sobernheim Fußgängerin verletzt

Am 20.11.2015 um 08:20 Uhr befuhr der 59-jährige Fahrer eines PKW Opel in Bad Sobernheim die Bahnhofstraße. In Höhe des Fußgängerüberweges am Bahnhof übersah der PKW-Fahrer die auf dem Fußgängerüberweg befindliche 20-jährige Frau. Die Fußgängerin prallte mit dem PKW zusammen und wurde hierbei schwer verletzt und in ein Krankenhaus verbracht. Am PKW entstand Sachschaden.

Hahnenbach nicht angepasste Geschwindigkeit

Am 20.11.2015 um 12:30 Uhr befuhr der 20-jährige Fahrer eines PKW BMW die L 182 aus Richtung Hahnenbach kommend in Fahrtrichtung Kirn. In einer Linkskurve kam der PKW aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern und kam nach links von der Fahrbahn ab. Der PKW war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Monzingen Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr

Am 20.11.2015 gegen 12:20 Uhr kam es in Monzingen, Soonwaldstraße, Einmündung Hauptstraße zu einem Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr. Ein 66-jähriger PKW-Fahrer befuhr mit seinem PKW die Soonwaldstaße in Monzingen von Langenthal in Richtung B41. An der Einmündung zur Hauptstraße bog er in diese ab. Hier wollte er die Hauptstraße weiter geradeaus fahren, doch aufgrund einer Straßensperre musste er nach links ausweichen und kollidierte mit dem PKW einer 36-jährigen PKW-Fahrerin, welche gerade aus der Einmündung der Kirbachstraße kam. An beiden PKW entstand Sachschaden. Gegen beide Unfallbeteiligte wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Kirn Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr

Am 20.11.2015 um 11:40 Uhr kam es in der Sulzbacher Straße in Kirn zu einem Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr. Es kam zur Berührung zweier sich entgegenkommender LKW. An beiden Fahrzeugen entstand leichter Sachschaden. Beide Unfallbeteiligte musste ein Vorwurf wegen Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot gemacht werden.