Marburg-Biedenkopf: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizeibus © fsHH on Pixabay

Kinder/Jugendliche im Gleis bremsen Regionalexpress aus

Niederweimar (Landkreis Marburg-Biedenkopf) (ots) – Wegen Kindern/Jungendlichen
im Gleis waren heute Abend (8.9. / 18:42 Uhr) Beamte der Bundespolizeiinspektion
Kassel im Einsatz.

Der Triebfahrzeugführer eines Regionalexpresses gab ab, dass drei bis vier
Kinder/Jugendliche im Bereich des Niederweimarer Sees unbefugt die Gleise
überquerten. Beim Erkennen der Personen leitete der Triebfahrzeugführer eine
Schnellbremsung ein. Reisende im besagten Regionalexpress blieben
glücklicherweise unverletzt. Weiterhin gab der Triebfahrzeugführer an, dass
einer von den Personen versucht hatte, einen Strommast hochzuklettern. Nachdem
der Triebfahrzeugführer ausstieg, um nach den Kindern/Jugendlichen zu sehen,
flüchteten sie in unbekannte Richtung.

Durch den Vorfall wurde für den Bereich bis 19:34 Uhr eine Langsamfahrt
angeordnet. Die Auswirkungen auf den Bahnverkehr müssen noch ermittelt werden.

Zeugen gesucht! Wer Angaben zu dem Fall oder den Personen machen kann, wird
gebeten, sich bei der Bundespolizeiinspektion Kassel unter der Tel.-Nr.:
0561-81616 0 oder über www.bundespolizei.de zu melden.

Hinweis der Bundespolizei

Das Betreten der Gleisanlagen ist für Unbefugte nicht nur verboten, sondern
extrem gefährlich. Züge können sich relativ lautlos nähern und werden daher oft
erst spät bemerkt. Die Gefahr, von durchfahrenden Zügen erfasst und getötet zu
werden, ist sehr groß. Besonders dann, wenn Züge außerplanmäßig verkehren, wie
beispielsweise Güterzüge.

Kinder und Jugendliche informieren:

Erziehungsberechtigte sollten ihre Kinder über diese Gefahren sensibilisieren.
Bei Fragen zu diesem Thema können sich Interessierte unter der Tel. 0561/81616 0
an die Bundespolizeiinspektion Kassel wenden. Informationen zu Gefahren an
Bahnanlagen gibt es auch unter www.bundespolizei.de. Solche Aktionen können auch
viel Geld kosten. Auf die Verursacher (ggf. die Eltern) können bei solchen
Einsätzen jeweils Kosten für den Polizeieinsatz (variiert im dreistelligen
Bereich) sowie zivilrechtliche Forderungen der Verkehrsunternehmen zukommen.
Zivilrechtliche Forderungen können bis zu 30 Jahre danach geltend gemacht
werden.