Verkehrsunfallflucht auf Parkplatz am Römig
Frankenthal (ots) – In der Nacht von Mittwoch 20.09.2023 ab 21 Uhr auf Donnerstag 21.09.2023 bis etwa 06:30 Uhr kam es zu einer Verkehrsunfallflucht auf einem Parkplatz in der Straße „Am Römig“ in Frankenthal. Vermutlich beim Ausparken touchierte ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer einen geparkten schwarzen Mercedes CLA.
Da ein Zeuge den Unfall beobachtet hatte, hinterließ der Unfallverursacher eine Nachricht an dem beschädigten PKW, welche jedoch keine Rückschlüsse auf seine Person oder eine Erreichbarkeit beinhaltete. Anschließend entfernte sich der Unfallverursacher unerlaubt von der Örtlichkeit.
Aufgrund der laufenden Ermittlungen sucht die Polizei nach dem Zeugen des Unfalls und bittet insbesondere um Hinweise zum unfallverursachenden Fahrzeug und der Identität des Fahrers.
Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel: 06237/934-1100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.
Die Polizei weist darauf hin, dass das bloße Hinterlassen einer Nachricht an dem beschädigten Fahrzeug nicht ausreichend ist. Der Straftatbestand der sogenannten Fahrerflucht wird hierdurch dennoch erfüllt. Wenn Sie den Halter oder einen sonstigen Berechtigten eines beschädigten Fahrzeuges nicht vor Ort antreffen können, rufen Sie bei der Polizei an, dass wir den Unfall aufnehmen können.
Verkehrsunfallflucht mit Drogeneinfluss, aber ohne Führerschein
Frankenthal (ots) – Am Donnerstag 21.09.2023 wurde hiesiger Dienststelle eine Verkehrsunfallflucht in der Steinstraße in Frankenthal mitgeteilt, bei welcher das Kennzeichen abgelesen werden konnte. Auf der Anfahrt zur Unfallörtlichkeit konnte der 37-jährige Unfallverursacher festgestellt und kontrolliert werden.
Hierbei ergaben sich beim Fahrzeugführer drogentypische Auffälligkeiten. Außerdem konnte er keine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen. Zwar kann dem 37-Jährige die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden, ein Erwerb einer solchen wird hierdurch jedoch durch Mitteilungen an die Fahrerlaubnisbehörde deutlich schwieriger. Daneben erwarten ihn Strafverfahren.