Falscher Arzt bietet Gesprächstermine über Facebook an
Mainz (ots) – Eine unbekannte Person gab sich unter missbräuchlicher Nutzung von Namen und Foto eines Mainzers wiederholt im Internet als Arzt aus. Der Täter versuchte dadurch wohl bereits im Oktober über facebook medizinische Gesprächstermine zu vergeben. Ob hierbei bereits vermeintlichen Patienten, die diese „Leistung“ in Anspruch genommen haben, ein Schaden entstanden ist, ist bislang nicht bekannt.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Gesprächstermine mit Ärzten bei facebook zu vereinbaren. Seriöse Mediziner nutzen im Regelfall nicht soziale Medien um Kontakt zu potentiellen Patienten herzustellen. Überprüfen
Genug Betrug – Schlüsseldienst und Co: „Vorsicht vor unseriösen Notdiensten“
Mainz (ots) – Zwischen vielen seriösen Handwerksbetrieben wittern immer wieder auch schwarze Schafe ihre Chance. Dubiose Firmen zocken mit horrenden Forderungen ab Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale geben Tipps, wie man sich schützen kann:
Ein verlorener oder innen steckender Schlüssel, ein Rohrbruch oder eine verstopfte Toilette: solche Notsituationen nutzen gewiefte Sofortdienste aus, um Kasse zu machen. Besonders nachts und am Wochenende verlangen sie oft stark überhöhte Preise, die schon mal über Tausend Euro betragen können.
Ein typisches Beispiel:
Frau S. musste in den Abendstunden einen Rohrreinigungsdienst beauftragen und suchte im Internet nach einem geeigneten Notdienst in ihrer Nähe. Der angerufene Handwerker bestätigte in der Nähe zu sein und versprach gleich zu kommen. Nach über 2 Stunden Wartezeit und einem erneuten Anruf trafen gleich 3 Handwerker ein. Nach einem kurzen Blick auf die Verstopfung verlangten sie 1.100 Euro in bar.
Eingeschüchtert ließ Frau P. die Arbeit ausführen und zahlte den horrenden Betrag. Die handschriftlich erstellte Rechnung wurde nach Unterschrift mitgenommen, angeblich käme die Rechnung noch per E-Mail. Darauf wartet Frau S. bis heute. Nach anschließenden Recherchen war klar, dass die Handwerker aus der Nähe von Essen angereist waren.
Unseriöse Firmen nutzen Notlagen gezielt aus. Die Betroffenen haben meist nicht die Zeit, in Ruhe nachzudenken und zu recherchieren. In einer Notsituation werden die ohnehin schon gestressten Menschen überrumpelt und mit Drohkulissen zum Bezahlen aufgefordert.
Ein paar Tipps von Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale zeigen, wie man vorbeugen und sich vor unseriösen Notdienste schützen kann:
- Absichern gegen Aussperren:
Es ist ratsam, einen Zweitschlüssel bei vertrauenswürdigen Personen in der Nähe zu deponieren. Das schafft Sicherheit.
- Seriösen Notdienst suchen:
Vorbeugend kann man einen seriösen Anbieter am Wohnort suchen, der auch außerhalb der Geschäftszeiten seine Dienstleistungen zu transparenten Preisen anbietet. Ist die Telefonnummer im Handy gespeichert, als Notiz im Portemonnaie und/oder unter der Fußmatte vor der Tür, ist man im Ernstfall gut vorbereitet.
- Vorsicht bei Online-Anzeigen:
Bei der Suche im Internet sollte man kritisch sein. Viele unseriöse Anbieter landen mit gekauften Anzeigen weit oben bei den Suchergebnissen. Daher sollte man bei der Suche nicht auf die ersten Werbeanzeigen klicken. Viele dieser Anzeigen sind unseriös.
- Fehlendes Impressum:
Ist kein Impressum vorhanden oder gibt es viele identische Seiten einer Firma mit unterschiedlichen Ortsangaben, kann das ein Hinweis auf einen unseriösen Anbieter sein. Hier kann eine Internetsuche helfen, Informationen über das Unternehmen zu bekommen und etwaige Warnungen zu finden.
- Kosten am Telefon klären:
Ein lokaler Notdienst hat kürzere Anfahrtszeiten als ein überregionales Unternehmen. Deshalb gilt es zu klären, woher der Monteur kommt. Wer einen Notdienst unter der örtlichen Vorwahl beauftragt, zahlt nur für die An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen. Wird dann doch eine längere Anfahrt
berechnet, können darüberhinausgehende Beträge von der Rechnung gestrichen werden.
- Rechnung nur unterschreiben, wenn alles verstanden wurde:
Nur wenn die einzeln aufgeführten Positionen und die in Rechnung gestellten Beträge nachvollziehbar sind, sollte ein vorgelegtes Formular unterzeichnet werden. Eine rechtskonforme Rechnung enthält die Firmenangabe, die Steuer- und die Rechnungsnummer. Die Rechnung muss nicht sofort beglichen werden. Die Drohung mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist haltlos.
- Nur zahlen, was und wie es vereinbart wurde:
Vor der Unterschrift sollte geprüft werden, ob die aufgeführten Leistungen auch ausgeführt wurden. Nicht vereinbarte Positionen müssen nicht akzeptiert werden. In einer Rechnung kann man vor dem Unterschreiben ggf. Passagen streichen oder auch Text hinzufügen, beispielsweise „am Telefon vereinbart war ein Betrag von xxx Euro.“ Dienstleister können nur dann auf eine Barzahlung bestehen, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde. Eine Fahrt mit dem Monteur zum nächsten
Geldautomaten ist nicht zu empfehlen.
- Selbstsicher und bestimmt auftreten:
Wer bedroht wird, sollte die Polizei unter 110 rufen. Wenn möglich sollten Nachbarn hinzu gerufen werden, die den Vorfall bezeugen und bestärken können. Denn: Nötigung ist strafbar.
Weitere Informationen gibt es unter:
https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/unserioese-schluesseldienste/
https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/betrug-an-der-haustuer/
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraegereklamation/kundenrechte/rohrreinigungsunternehmen-6690
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/schluesseldienste-tipps-gegen-ueberzogen-hohe-rechnungen-6687
Quelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Junge Frau überweist 6-stellige Summe an falschen Botschaftsbeamten
Mainz (ots) – Durch Anrufe wurde eine 39-jährige chinesische Staatsangehörige aus Mainz in den letzten Wochen zu mehreren 5-stelligen Überweisungen genötigt. Die unbekannten Täter gaben sich als Mitarbeiter der chinesischen Botschaft aus und täuschten vor, dass mit den Daten der Frau illegale Medikamente bestellt worden seien.
Sie gaben vor, dass aus diesem Grund ein Haftbefehl gegen sie erlassen wurde und ihre Abschiebung drohe. Sie bauten dadurch derartigen Druck auf die Geschädigte auf, dass sie in der Folge auf Anweisung der Täter ihre Wertpapiere veräußerte und insgesamt eine mittlere 6-stellige Summe an die Täter überwies.
Mehrere Ladendiebstähle
Mainz (ots) – Auch wenn wir selten darüber berichten, kommt es dennoch täglich im Stadtgebiet Mainz zu Ladendiebstählen. Am gestrigen Dienstag sind folgende Delikte bekanntgeworden. Eine 15-Jährige hat gegen 18.30 Uhr in einem Bekleidungsgeschäft in der Mainzer Innenstadt an mehreren Kleidungsstücken die Etiketten entfernt, in eine Tüte gesteckt und wollte das Geschäft verlassen.
Dies wurde durch einen Detektiv verhindert. Die entwendeten Kleidungsstücke hatten einen Wert von fast 600 EUR. Bei ihr wurde noch eine Halskette, welche möglicherweise auch gestohlen ist und daher sichergestellt wurde.
Ein 42-Jähriger entwendete gegen 17 Uhr in einer großen Parfümerieabteilung in einem Mainzer Warenhaus zwei Parfüms. Zuvor entfernte er die Sicherungsetiketten: Er verließ über den Mitarbeiterausgang das Warenhaus und wurde dort von einem Detektiven angesprochen.
Eine 17-Jährige entwendete gegen 13 Uhr in einem Kleidungsdiscounter in der Mainzer Innenstadt ebenfalls mehrere Kleidungsstücke. Auch sie entfernte zuvor die Etiketten und steckte diese in ihren Rucksack. Die Kleidung wurde dem Geschäft wieder übergeben. Neben der Kleidung konnten bei ihr mehrere Tabakerzeugnisse aufgefunden werden, die möglicherweise auch aus Diebstählen
stammen. Diese wurden sichergestellt.
Eine 21-Jährige entwendete bereits gegen 11 Uhr einen Schal, eine Mütze und einen Pullover im gleichen Bekleidungsgeschäft. Sie wurde beim Verlassen des Geschäftes von einem Detektiv angesprochen.
Zwei 19-jährige Brüder fallen ebenfalls am gestrigen Dienstag in einem Supermarkt in Budenheim auf, als sie sich verdächtig zwischen den Regalen verhielten. Dem Marktleiter kommen die beiden bekannt vor und erinnert sich an Vorfälle an zurückliegenden Tagen.
Bei der Überprüfung der Videoaufzeichnungen stellt er fest, dass die beiden wechselweise Eis und Energiegetränke entwendet hatten. In allen Fällen werden Ermittlungsverfahren wegen Diebstahl gegen die Beschuldigten eingeleitet. Die Minderjährigen wurden an Erziehungsberechtigte überstellt.
Licht-Test-Aktion 2023: „Gut sehen! Sicher fahren!“ – Bilanz
Mainz (ots) – 674 Verkehrsordnungswidrigkeiten und 17 Straftaten: Das ist die Bilanz von landesweiten Verkehrskontrollen, um das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer für eine korrekte Fahrzeugbeleuchtung zu schärfen. Im letzten Jahr stellte sich nämlich heraus, dass jedes vierte Auto mit mangelhaftem
Fahrlicht unterwegs war.
Der 24-stündige Kontrollzeitraum in diesem Jahr erstreckte sich dabei vom Dienstag 07.11.2023 bis Mittwochmorgen 08.11.2023. An 196 Kontrollstellen in Rheinland-Pfalz waren 699 Polizeibeamte für die Lichtkontrolle im Einsatz.
2.700 Fahrzeuge (davon 62 Fahrräder/Pedelecs) wurden kontrolliert. 642 Fahrzeuge wiesen hierbei Beleuchtungsmängel auf. „Mangelhafte Fahrzeugbeleuchtung ist ein Sicherheitsrisiko“, warnt LKA-Verkehrsexperte Volker Weicherding, „denn wer mit defekter Beleuchtungseinrichtung unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern erhöht auch das Unfallrisiko für andere.“
Die Kontrollen waren der Abschluss der vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz angekündigten Licht-Test-Aktion „Gut sehen! Sicher fahren“. Hierbei konnten alle Verkehrsteilnehmer im gesamten Oktober das Serviceangebot der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) nutzen.
Meisterbetriebe der Kfz-Innung in ganz Deutschland überprüften dabei kostenlos die Beleuchtungseinrichtung an PKW und Nutzfahrzeugen. Kleine Mängel wurden sofort und kostenlos behoben. Lediglich die erforderlichen Ersatzteile und die Einstellarbeiten mussten bezahlt werden. Wenn alles in Ordnung war, gab es die neue Licht-Test-Plakette 2023 für die Windschutzscheibe und freie Fahrt bei den Polizeikontrollen.
Kreis Mainz-Bingen
Gleich Doppeltes Pech
Bingen/Münster-Sarmsheim (ots) – Am Mittwoch 08.11.2023 wurde in den späten Nachmittag sowie frühen Abendstunden in der Ortslage Bingen-Büdesheim sowie Münster-Sarmsheim ein 22-jähriger Fahrer eines E-Scooters sowie ein 36-jähriger Fahrer eines Kleinwagens durch Beamte der PI Bingen einer Verkehrskontrolle unterzogen.
In beiden Fällen konnten bei den Fahrern Ausfallerscheinungen festgestellt werden, welche auf den Konsum von Betäubungsmitteln zurückzuführen sind. Im Fall des E-Scooters konnte bei dem Fahrer zudem noch Marihuana aufgefunden werden.
Im Fall des PKW-Fahrers wurde festgestellt, dass dieser zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. In beiden Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt und den Fahrern eine Blutprobe entnommen. Beide Verkehrsteilnehmer müssen sich nun in diversen Straf- sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten.
Mit fast 2,3 Promille mit PKW auf der Autobahn
A 61/Bingen (ots) – Fast 2,3 Promille ergab der Atemalkoholtest eines 54-Jährigen, den eine Streife der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim am 07.11.2023 gegen 18:53 Uhr auf der A 61 kontrollierte. Der Mann war mit seinem Ford der Streife auf der Autobahn im Bereich Bingen aufgefallen, weil er zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen ständig zu geringen Abstand einhielt und mit ständig wechselnden Geschwindigkeiten fuhr.
Als die Beamten dem 54-Jährigen die Kontrolle eröffneten, kam ihnen gleich auch Alkoholgeruch aus dem Auto entgegen. Der Mann musste mit zur Dienststelle. Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde gleich einbehalten. Ihm drohen nun ein Strafverfahren, der Verlust der Fahrerlaubnis sowie mindestens eine Geldstrafe.