Rhein-Neckar-Kreis: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei Funkstreifenwagen Einsatzwagen (Foto: Reinhard Schnell)

Wasseransammlung unter Brücke – Kurzzeitige Straßensperrung

Weinheim (ots) – Im Stadtteil Lützelsachsen musste am Montag zw. 21:05-21:26 Uhr, die Südliche Bergstraße unterhalb der Brücke aufgrund einer größeren Wasseransammlung in beide Richtungen voll gesperrt werden. Nachdem die Feuerwehr das Wasser abgepumpt hatte, konnte die Fahrbahn wieder freigegeben werden.

Kassiererin verhindert Betrugsmasche

Weinheim (ots) – Ein gutes Gespür bewies am Montag eine Kassiererin eines Supermarktes in der Schollstraße. Um kurz nach 10:30 Uhr kam eine ältere Dame zu ihr an die Kasse und wollte Bezahlkarten im Wert von 2.000 Euro erwerben. Auf den ungewöhnlich hohen Betrag angesprochen, erklärte die Seniorin, dass sie die Karten benötige, um sich einen Gewinn auszahlen zu lassen.

Das kam der Angestellten des Supermarktes verdächtig vor und sie verständigte die Polizei. Zu Recht, wie sich herausstellte. Es handelte sich nämlich um eine Betrugsmasche, bei welcher ein hoher Gewinn vorgegaukelt wird, der angeblich erst nach Vorkasse einer Gebühr ausgezahlt werden kann.

Durch das beherzte Einschreiten der Kassiererin konnte verhindert werden, dass der 74-Jährigen Dame ein hoher Schaden entstand. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf.

Zu schnell bei Regen unterwegs

Schwetzingen (ots) – Ein junger Mann fuhr am Montag auf der B 535 von Mannheim nach Schwetzingen. Im Kurvenbereich der Abfahrt zur L 597 passte er gegen 13:30 Uhr nach derzeitigem Ermittlungsstand die Geschwindigkeit seines VWs nicht den regennassen Straßenverhältnissen an und geriet ins Schleudern.

Sein Auto drehte sich und krachte in die Leitplanke. Anstatt die Polizei zu verständigen, entfernte er sich unerlaubt von der Unfallstelle. Allerdings hatte der 22-Jährige augenscheinlich nicht bemerkt, dass durch die Kollision ein Kennzeichen des Autos auf der Fahrbahn zurückgeblieben war. So konnte ihn die Polizei schnell ermitteln und ausfindig machen.

Der 22-jährige Unfallverursacher muss sich nun wegen Unfallflucht verantworten. Mit Führerschein rechtlichen Konsequenzen hat er zu rechnen. Die Höhe des von ihm verursachten Schadens steht noch nicht fest.

Die Polizei rät generell bei möglichen Gewinnversprechen:

  • Seien Sie argwöhnisch: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…,0137…).
  • Kaufen Sie keine Bezahlkarten um Gebühren zu begleichen. In solchen Fällen handelt es sich fast immer um Betrugsversuche
  • Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer nächsten Polizeidienststelle nach!
  • Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
  • Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
  • Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
  • Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
  • Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de)
  • Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.

Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.