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Die Mobilitätswende nimmt an Fahrt auf, und die Pfalz steht mit an der Front, wenn es um innovative Ansätze zur Förderung der Elektromobilität geht.

Eine Schlüsselmaßnahme der Regierung ist die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote), die nun eine neue Dimension erreicht hat: öffentlich zugängliche Ladestationen können jetzt ebenfalls von diesem Mechanismus profitieren.
Dies bietet Betreibern von Ladepunkten die Möglichkeit, durch den Verkauf der THG-Quote zusätzliche Einnahmen zu generieren, und unterstützt somit den Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Dieser Artikel wirft ein Licht auf die technischen und regulatorischen Anforderungen für diesen Prozess.

Der THG-Quotenhandel: Was ist das?

Der Handel mit Treibhausgasminderungs-Quoten (THG-Quoten) ist ein entscheidender Hebel innerhalb der Klimapolitik Deutschlands, der darauf abzielt, die Emissionen von Treibhausgasen zu reduzieren. Ursprünglich wurde die Quote als Grenzwert für Kraftstoffhersteller eingerichtet, die dadurch Maßnahmen einführen mussten, um die Emissionen ihrer Produktion unter diesem Wert zu halten. Liegen sie darüber, müssen sie Strafgelder zahlen.

Um zeitgleich den Anstieg der Elektromobilität zu steigern, wurde der Quotenhandel erlaubt. Da Besitzer von E-Autos im Vergleich zu Verbrennungsmotoren weniger Emissionen ausstoßen, wird ihnen diese Einsparung in Form von Zertifikaten gutgeschrieben. Diese Minuswerte können sie an Kraftstoff- und Autohersteller verkaufen. Diese wiederum dürfen die Werte von ihren Emissionen abziehen, um die Grenzwerte einhalten zu können.

• Um die erzielten Einsparungen zu verkaufen, werden in der Regel Dienstleister genutzt, die als Vermittler zwischen Betreibern und Privatpersonen und den Käufern der Quoten agieren.

Erweiterung des Quotenhandels: Nun auch Ladesäulen integriert

Neben E-Autos wurde nun auch eine THG Quote für Ladesäulen eingeführt. Betreiber von öffentlichen Ladesäulen tragen ebenfalls dazu bei, die deutschlandweiten Emissionen zu reduzieren, da sie die Infrastruktur für E-Mobilität verbessern und es somit attraktiver machen, auf ein E-Auto umzusteigen.

• Jede Kilowattstunde, die an einer öffentlichen Ladestation geladen wird, kann in THG-Quoten umgewandelt und verkauft werden. Die Preise für diese Quoten sind marktabhängig und können variieren, bieten aber einen direkten finanziellen Anreiz, in die Ladeinfrastruktur zu investieren und diese auszubauen.

Die Verwaltung und der Verkauf von THG-Quoten ist allerdings mit bürokratischen Herausforderungen verbunden. Damit die Betreiber von dem Quotenhandel profitieren können, müssen sie gewisse Voraussetzungen einhalten.

Regulatorische Vorgaben für den THG-Quotenhandel mit Ladestationen

Der THG-Quotenhandel im Bereich der Elektromobilität und speziell für Betreiber von Ladestationen wird durch eine Reihe von regulatorischen Vorgaben gerahmt, die sicherstellen sollen, dass der Handel im Sinne der klimapolitischen Ziele und ordnungsgemäß abläuft. Hier eine Liste der wesentlichen regulatorischen Vorgaben:

1. Öffentliche Zugänglichkeit: Die Ladestationen müssen für jeden potenziellen Nutzer zugänglich und klar erkennbar ausgewiesen sein. Gibt es Öffnungszeiten, müssen diese mindestens so lange sein, dass ein E-Auto vollständig aufgeladen werden kann.

2. Registrierungspflicht: Betreiber von Ladestationen müssen sich im nationalen Emissionshandelsregister anmelden, um am THG-Quotenhandel teilnehmen zu können.

3. Nachweisführung: Es muss eindeutig nachgewiesen werden, wie viel Strom für das Laden von Elektrofahrzeugen abgegeben wurde. Die Nachweise müssen überprüfbar sein und den regulatorischen Anforderungen entsprechen.

4. Zertifizierung der Messsysteme: Die verwendeten Stromzähler und Messsysteme an den Ladestationen müssen zertifiziert sein, um sicherzustellen, dass die Stromabgabe korrekt erfasst wird.

5. Datenübermittlung: Die erfassten Daten müssen in regelmäßigen Abständen an die zuständige Behörde übermittelt werden. Die Übermittlung hat in einer vorgeschriebenen Form zu erfolgen.

6. Transparenz und Berichterstattung: Betreiber von Ladestationen sind dazu verpflichtet, transparent über ihre Aktivitäten zu berichten und ggf. Audits durch unabhängige Dritte zu ermöglichen.

7. Kontinuierliche Compliance: Die Betreiber müssen sicherstellen, dass sie fortlaufend den sich ändernden gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ihre Systeme und Prozesse entsprechend anpassen.

8. CO₂-Reduktionsnachweis: Die eingesparten CO₂-Emissionen müssen berechnet und belegt werden können. Hierfür sind entsprechende Umrechnungsfaktoren und Berechnungsmethoden vorgegeben.

9. Fristen und Termine: Für die Einreichung der Nachweise sowie für den Handel selbst gibt es festgelegte Fristen, die einzuhalten sind.

10. Sanktionen: Bei Nichterfüllung der Anforderungen oder bei Betrug können Sanktionen wie Bußgelder oder der Ausschluss vom Handel drohen.

Die exakten Anforderungen und Vorgaben können je nach Rechtsraum und den spezifischen Gesetzen, die den THG-Quotenhandel regeln, variieren. Betreiber von Ladestationen sollten daher die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen und Richtlinien genau kennen und beachten.

Fazit

Das innovative Konzept der THG-Quote als Instrument zur Förderung der Elektromobilität hat eine wichtige Erweiterung erfahren: Ladestationen sind nun in den Handel mit Treibhausgasminderungs-Quoten integriert. Dies eröffnet Betreibern von Ladeinfrastrukturen die Möglichkeit, durch die Vergütung gesparter Emissionen einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Insgesamt wird es dadurch attraktiver, ein E-Auto zu kaufen, da es eine bessere Infrastruktur und finanzielle Anreize gibt, die den Kauf und die Nutzung erleichtern.