Bad Arolsen – Polizei nimmt Tatverdächtigen nach Diebstahl fest, Amtsgericht erlässt Untersuchungshaftbefehl
Gemeinsame Presseveröffentlichung der Staatsanwaltschaft Kassel und der Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg
Am Montag (13. November) konnte die Polizei Bad Arolsen einen 32-Jährigen wegen des Verdachts des Diebstahls festnehmen, nachdem sich aufmerksame Zeugen gemeldet hatte. Gegen den Tatverdächtigen wurde am Dienstag (14. November) Haftbefehl erlassen, er sitzt nun in einer Justizvollzugsanstalt ein.
Am Montagmittag meldete sich ein Busfahrer telefonisch bei der Polizei. Er schilderte, dass einer seiner Fahrgäste verdächtig viel Werkzeuge dabeihabe. Ein anderer Fahrgast habe ihn darauf aufmerksam gemacht. Als eine Streife der Bad Arolser Polizei kurz danach an einer Bushaltestelle den verdächtigen Mann kontrollieren wollte, mussten sie zunächst feststellen, dass der leicht alkoholisierte Mann eingeschlafen war. Neben seinem Sitzplatz standen ein Karton mit Maschinenwerkzeugen der Marken Makita und Bosch sowie ein gelber Sack mit weiteren Werkzeugen. Nachdem der Tatverdächtige geweckt wurde, verweigerte er zunächst Angaben zu seinen Personalien. Zu den Werkzeugen gab er an, dass er diese gefunden habe. Die Polizisten nahmen den Mann vorläufig fest und stellten die zunächst nicht zuzuordnenden Werkzeuge sicher.
Auf der Dienststelle konnte die Identität des Tatverdächtigen geklärt werden, es handelte sich um einen 32-Jährigen Algerier. Durch weitere Ermittlungen konnte auch die Herkunft der Werkzeuge im Gesamtwert von etwa 2.000 Euro geklärt werden. Diese waren vorher in einer unverschlossenen Scheune in der Marsberger Straße in Diemelsee-Vasbeck gelagert, wo sie offensichtlich gestohlen wurden.
Die Staatsanwaltschaft Kassel beantragte daraufhin den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls und dem Haftgrund der Fluchtgefahr gegen den wohnsitzlosen Tatverdächtigen. Der beantragte Haftbefehl wurde vom Amtsgericht Korbach erlassen, der Tatverdächtige sitzt nun in einer Justizvollzugsanstalt ein. Die zuständige Ausländerbehörde wurde informiert und prüft aufenthaltsbeendende Maßnahmen.