Kreis Alzey-Worms
TÜV-Stempel gefälscht
Gau-Bickelheim (ots) – Bei einer Verkehrskontrolle eines 53-jährigen PKW-Fahrers am 22.11.2023 gegen 11 Uhr stellten Beamte der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim fest, dass am Wagen des Mannes die Stempel für die Hauptuntersuchung manipuliert waren. Die Kontrolle fand am Mitfahrerparkplatz bei Gau-Bickelheim an der L 400 statt.
Zudem waren die Einträge für die Hauptuntersuchung in der Zulassungsbescheinigung gefälscht. Die Polizisten legten direkt vor Ort das Auto still. Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung wurden sichergestellt. Der 53-Jährige muss sich nun wegen Urkundenfälschung verantworten.
Unter Drogeneinfluss in Schlangenlinien unterwegs
A 61/Armsheim (ots) – Einen PKW, der auf der A 61 in Schlangenlinien und mit wechselnden Geschwindigkeiten geführt wurde, meldeten besorgte Verkehrsteilnehmer am 23.11.2023 gegen 03:25 Uhr der Polizei. Eine Streife der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim konnte den PKW in Höhe Armsheim antreffen und kontrollieren.
Dabei stellten die Beamten bei dem 64-jährigen Fahrer Anzeichen auf Drogeneinfluss fest. Ein Vortest bestätige den Verdacht. Der Mann musste nun mit zur Dienststelle, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Der Mann muss nun mit entsprechenden Strafanzeigen und auch dem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen.
LKW-Fahrer unter Drogeneinfluss
A 61/Rheinhessen (ots) – Ein Sattelzug, der in starken Schlangenlinien geführt wurde, fiel einer Streife der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim am 22.11.2023 gegen 00:20 Uhr auf der A 61 im Bereich Stromberg auf. Die Beamten zogen den Sattelzug an der Tank- und Rastanlage Wonnegau-Ost zur Kontrolle aus dem Verkehr.
Dabei fielen den Polizisten direkt bei dem 56-jährigen Fahrer deutliche Anzeichen auf Drogeneinfluss auf. Ein Vortest verlief dann auch positiv auf gleich mehrere Drogenarten.
Der 56-Jährige musste mit zur Dienststelle, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Auf Anordnung der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde der Führerschein des Mannes gleich einbehalten. Ihm drohen nun ein Strafverfahren und der Verlust der Fahrerlaubnis