Mainz: Die Polizei-News

Polizeiliche Präsenz

Weihnachtsmarkt und Winterzeitmärkte starten entspannt (Foto)

Mainz (ots) – Die Mainzer Polizei ist mit dem Start des Weihnachtsmarktes auf dem „Markt“ unter dem Mainzer Dom und den Winterzeitmärkten auf dem Schillerplatz, am Hopfengarten und im Hof des Kurfürstlichen Schlosses zufrieden. Besuchten am Freitag, ab den Nachmittagsstunden bis zu 6.000 Menschen gleichzeitig den Weihnachtsmarkt, so war es auf den anderen Plätzen noch verhältnismäßig ruhig.

Dieses Bild änderte sich am Samstag, als bereits in den Vormittagsstunden der „Markt“ sehr voll und in der Spitze wieder über 6.000 Menschen dort waren, aber auch der Schillerplatz von über 2.000 Menschen gleichzeitig besucht wurden. Auch auf den anderen Plätzen wurden mehrere hundert Besucher gezählt.

Die Einsatzlage war für die Polizei indes überschaubar. Die Präsenz der Fußstreifen wurde positiv aufgenommen. In einem Fall wurden Rosenverkäuferinnen, in einem anderen eine einzelne Frau kontrolliert, welche durch ihr auffälliges Verhalten; sie suchten Kontakt zu älteren Menschen; einen Platzverweis ausgesprochen bekamen. Außerdem wurden sechs Personen in Tierkostümen kontrolliert, die zahlreichen Menschen auffielen und für Verwunderung sorgten. Der vermeintliche Junggesellenabschied stellte aber keine größere Störung da.

Bereits am Eröffnungstag hat sich ein kleiner Mensch von seinen Eltern weg geschlichen. Polizistinnen der Polizeiinspektion Mainz 1 konnten die Familie aber wieder erfolgreich zusammenführen.

Das Altstadtrevier der Polizei Mainz sorgt gemeinsam mit den Veranstaltern und der Stadt Mainz gewohnt eingespielt für die Sicherheit auf dem Mainzer Weihnachtsmarkt. Im letzten Jahr kam es lediglich zu 10 Diebstählen und drei einfachen Körperverletzungsdelikten. Dies ist auch auf die vielen aufmerksamen Besucher zurückzuführen, die ihre Beobachtungen der Polizei sehr schnell mitteilen.

Auch in diesem Jahr fordert die Polizei die Menschen dazu auf, bei ungewöhnlichen Beobachtungen den Notruf der Polizei 110 zu wählen, oder die Fußstreifen anzusprechen und somit zu einer entspannten und sicheren Atmosphäre beizutragen.

Verkehrsunfall aufgrund Übermüdung

Mainz (ots) – Am 02.12.2023 gegen 08 Uhr kam es in der Wormser Straße zu einem Verkehrsunfall bei dem der 18-jährige PKW-Fahrer aus Budenheim mit einer Straßenlaterne kollidierte. Das stark beschädigte Fahrzeug kam erst mehrere Meter nach dem Zusammenstoß zum Stehen. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Fahrer aufgrund Sekundenschlafs von der Fahrbahn ab kam.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Mainz wurde der Führerschein des Unfallverursachers vor Ort beschlagnahmt und er darf bis auf weiteres kein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug mehr führen. Eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde aufgenommen.

Die Polizei rät zu einer unmittelbaren Unterbrechung der Fahrt, sollte man als Kraftfahrzeugführer Anzeichen einer Übermüdung feststellen. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, wird einzelfallabhängig ein Strafverfahren eingeleitet. Als Führer eines Kraftfahrzeugs ist man für die Sicherheit sämtlicher Verkehrsteilnehmer mitverantwortlich.

Kreis Mainz-Bingen

Unbelehrbarer Fahrer

Bingen (ots) – Am 03.12.2023 gegen 10:30 Uhr werden Polizeikräfte der PI Bingen im Rahmen der allgemeinen Streifenfahrt in der Schultheiß-Kollei-Straße in Bingen auf einen silbernen BMW aufmerksam. Fahrer und Fahrzeug werden einer zunächst ohne Anlass einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei kann festgestellt werden, dass es sich bei dem Fahrer um einen 45-jährigen Binger handelt, welcher bereits im Sommer mehrfach wegen Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss auffällig geworden war.

Bei weiterer Überprüfung konnte eine erneute Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit festgestellt werden. Dies konnte mittels Urintest bestätigt werden. Ebenfalls wird bei weiterer Überprüfung bekannt, dass dem 45-Jährigen auf Grund der vorangegangenen Taten bereits die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Bei dem 45-jährigen Binger wurden die Fahrzeugschlüssel sichergestellt sowie weitere Folgemaßnahmen gegen ihn bei hiesiger Dienststelle durchgeführt. Gegen den 45-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen § 24aStVG eingeleitet.

Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss

Bingen (ots) – Am 03.12.2023 wurde durch Beamte der PI Bingen gegen 14:30 Uhr ein 36-jähriger männlicher Fahrer auf einem E-Scooter fahrend in der Mainzer Straße in Bingen einer Verkehrskontrolle unterzogen.

Im Verlauf der Verkehrskontrolle wurde der Anfangsverdacht erweckt, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht, was schließlich vom Fahrer selbst bestätigt und mittels Drogenschnelltest bewiesen werden konnte, dieser reagierte positiv auf die Stoffgruppe Cannabis.

Die Weiterfahrt mit dem E-Scooter wurde untersagt und eine Blutentnahme beim Fahrer angeordnet. Der Mann muss sich nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss verantworten.

Trunkenheitsfahrt

Bingen (ots) – Am 03.12.2023 gegen kurz nach 03 Uhr, führte eine Streife der PI Bingen auf der B9/L400 zwischen Bingen-Büdesheim/Grolsheim eine Verkehrskontrolle mit einem Kleinwagen durch. Unmittelbar mit Beginn der Kontrolle konnten die Beamten bei dem 36-jährigen Fahrzeugführer deutlichen Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,38 Promille.

Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen, Fahrzeugschlüssel als auch Führerschein wurden sichergestellt. Der Fahrer muss angesichts des festgestellten Alkoholwerts von über 1,1 Promille nun mit einem mehrmonatigen Fahrerlaubnisentzug rechnen.

Fahrt unter Drogeneinfluss

Bingen (ots) – Am 01.12.2023 gegen 21 Uhr unterzog eine Streife der PI Bingen in der Hitchinstraße, einen nach Spanien zugelassenen Kleinwagen. Im Rahmen der Verkehrskontrolle ergaben sich bei dem 24-jährigen Fahrzeugführer eindeutige körperliche Anzeichen auf einen aktuellen Drogeneinfluss.

Der Fahrer räumte hiermit konfrontiert den Konsum von Haschisch ein. Ein Drogenschnelltest reagierte entsprechend positiv auf die Stoffgruppe THC. Die Weiterfahrt wurde untersagt, dem Fahrer eine Blutprobe entnommen.