Untersuchungshaft nach räuberischem Diebstahl
Mainz-Innenstadt (ots) – Ein 24-jähriger wohnsitzloser Mann entwendete am Samstag gegen 18 Uhr in einem Geschäft in der Schusterstraße zwei Paar Socken und schlug anschließend auf den Ladendetektiv ein, als dieser versuchte ihn an der Flucht zu hindern.
Wie unabhängige Zeugen berichten, löste das Warensicherungssystems am Ausgang des Geschäftes aus, woraufhin der Täter, der die Socken noch in der Hand trug, von dem 63-jährigen Ladendetektiv angesprochen und an der Jacke festgehalten wurde. Dieser drehte sich um und wirkte unmittelbar durch Faustschläge und Tritte auf den Ladendetektiv ein.
Polizeibeamte, die im Rahmen einer Fußstreife in der Innenstadt unterwegs waren, konnten die beiden miteinander rangelnden Personen jedoch schnell trennen. Weil der 24-Jährige über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt und es sich im vorliegenden Fall um einen Verbrechenstatbestand handelt, wurde er im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mainz vorläufig festgenommen. Ein Ermittlungsrichter am Mainzer Amtsgericht ordnete in der Folge die Untersuchungshaft an.
Ladendiebin lässt Beute zurück
Mainz-Altstadt (ots) – Als eine Verkäuferin eines Schuhgeschäfts in der Innenstadt am Montag gegen 11:45 Uhr auf das Geräusch des Warensicherungssystems am Ausgang aufmerksam wurde, konnte sie anfänglich die Ursache dafür nicht feststellen. Durch einen Zeugen wurde sie jedoch auf eine weggehende Frau aufmerksam gemacht.
Die Mitarbeiterin des Geschäfts lief der Frau nach, welche zwei Schuhkartons des Geschäfts bei sich hatte. Sie sprach die Frau an, woraufhin diese verständnislos reagierte und die Rückgabe der Schuhe verwehrte. Es kam zum Gerangel zwischen den Frauen, wobei die Mitarbeiterin stürzte und sich leicht verletzte. Die tatverdächtige Frau konnte flüchten, lies die Schuhkartons allerdings zurück.
Da die Schuhverkäuferin gegenüber der Polizei eine genaue Personenbeschreibung abgeben konnte, wurden Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, welche zur Feststellung der 27-jährigen Frau aus Mannheim führten. Die Tatverdächtige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Gegen sie wird wegen besonders schwerem Fall des Diebstahls und Körperverletzung ermittelt.
Einbruch in Gartencenter
Mainz-Mombach (ots) – Im Zeitraum vom 09.12., 09:30 Uhr – 11.12.23, 10:00 Uhr kam es in der Hauptstraße in Mainz-Mombach zu einem Einbruch in ein Gartencenter. In Abwesenheit der Eigentümer verschafften sich der oder die Täter gewaltsam Zugang zum Gebäude, indem sie eine Fensterscheibe einschlugen. Im Inneren des Gebäudes wurden Artikel im Wert eines mittleren dreistelligen Betrags entwendet.
Wenn sie verdächtige Personen oder Fahrzeuge mit ortsfremden Kennzeichen gesehen haben, wenden sie sich bitte an die Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633. Weitere Informationen zum Thema Einbruchschutz finden sie unter: www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/einbruch
Internationaler Einsatz zur Bekämpfung des Enkeltricks vom 27.11. bis 08.12.
Mainz (ots) – In einem internationalen Einsatz zur Bekämpfung des Enkeltrickbetrugs gingen Polizeidienststellen aus Polen, Österreich, der Schweiz, Luxemburg, vom BKA, Europol, sowie allen 16 Bundesländern in einer zweiwöchigen Aktion im Auftrag der jeweils verantwortlichen Staatsanwaltschaften gemeinsam gegen Trickbetrüger vor.
Bei dem vom LKA Berlin koordinierten Einsatz in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Berlin nahmen die Polizeikräfte insgesamt 27 Personen auf frischer Tat fest, die auf verschiedene Weise an der Begehung von Enkeltricktaten beteiligt waren. Durch die Maßnahmen, an denen täglich etwa
1.000 Einsatzkräfte beteiligt waren, konnten 74 Enkeltricktaten und ein Schaden in Gesamthöhe von etwa 5 Millionen Euro verhindert werden.
Die vorwiegend aus Polen anrufenden Tatverdächtigen (sogenannte „Keiler“) nutzen vor allem die Verkehrsunfalllegende als Betrugsmasche. In einem Schockanruf wird dabei gegenüber den angerufenen Personen, vorwiegend älteren Menschen, behauptet, dass ein Familienmitglied, zumeist die Tochter oder der Sohn, einen Autounfall verursacht habe und einzig die sofortige Zahlung einer hohen Kaution dessen Inhaftierung vermeiden könne.
Durch die intensive und länderübergreifende Zusammenarbeit aller beteiligten Dienststellen gelang es anlässlich der beiden „Action Weeks“ nicht nur, Personen, die für die Logistik und Geldabholung eingeteilt waren, festzunehmen, sondern auch Anruferinnen und Anrufer. Ein großer Erfolg war die Zerschlagung eines Callcenters in einem Vorort von Warschau. Polnische Spezialeinsatzkräfte
nahmen dabei noch während laufender Telefonate in der ersten Woche drei Anruferinnen im Alter von 16, 22 und 35 Jahren fest, die aus einem eigens dafür angemieteten Haus im Beisein zweier Kinder in betrügerischer Absicht nach Deutschland telefonierten.
Allein in diesem Fall konnte ein Schaden von etwa 300.000 Euro verhindert werden. In dem angemieteten Haus wurden unter anderem ein Laptop, mehrere Mobiltelefone und Telefonkarten sowie 15.000 Euro Bargeld aufgefunden und sichergestellt.
Die Action Weeks wurden durch das von der EU geförderte Projekt ISF-LUMEN finanziell unterstützt, das unter Federführung des LKA Baden-Württemberg steht und sich in einem vom LKA Berlin geführten Teilprojekt der europaweiten Bekämpfung des Enkeltricks verschrieben hat. Anfang Oktober fand dazu eine internationale Konferenz in Potsdam statt.
Das Polizeipräsidium Trier zeichnete sich unter Beteiligung des LKA aus Mainz für den regionalen Einsatzabschnitt Rheinland-Pfalz verantwortlich. Hierbei waren insgesamt 830 Polizeikräfte aller rheinland-pfälzischen Polizeipräsidien und des LKA RLP im Einsatz.
In den zwei Aktionswochen konnten in Rheinland-Pfalz 34 Strafverfahren im Zusammenhang mit gewerbsmäßigem Bandenbetrug registriert werden. In vier Fällen waren die Täter erfolgreich und konnten insgesamt 200.000 Euro erbeuten. Durch eine von der Polizei Trier überwachte Keilerrufnummer konnten in Hessen drei Geldabholer festgenommen werden.
Kreis Mainz-Bingen
Fahrer von Kleintransporter unter Drogeneinfluss
A 61/Gensingen (ots) – Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle stellten Beamte der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim bei einem 21-jährigen Fahrer eines Kleintransporters Anzeichen auf Drogeneinfluss fest. Die Kontrolle fand am 12.12.2023 gegen 12:23 Uhr an der A 61 in Höhe Gensingen statt. Dem jungen Mann wurde die Weiterfahrt untersagt. Er musste mit zur Dienststelle, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Der 21-Jährige muss nun mit entsprechenden Ermittlungsverfahren rechnen.
Quelle: Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim
Verkehrsunfall unter Einfluss von Betäubungsmittel
Bingen (ots) – Am Dienstag 12.12.2023 ereignete sich gegen 07:51 Uhr auf der L413 zwischen 55576 Sprendlingen und 55578 Sankt Johann ein Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen. Zunächst touchierte ein verkehrsunfallbeteiligter PKW ein querendes Reh und kam durch die Kollision im Fahrbahnbereich rechtsseitig zum Stehen. Im weiterem Verlauf verließ die Fahrzeugführerin den PKW mit eingeschalteten Warnblinker und wollte die Unfallstelle absichern.
Ein zweiter PKW, welcher die L413 in gleicher Fahrtrichtung befuhr, kollidierte daraufhin mit dem auf dem rechten Fahrbahnrand verunfallten PKW. Beide Fahrzeuge sind nicht weiter fahrbereit. Im Rahmen der Prüfung der Verkehrstüchtigkeit konnten bei dem Fahrer, welcher auf den stehenden PKW auffuhr, Hinweise auf einen kürzlichen Betäubungsmittelkonsum erlangt werden.
Dem Fahrzeugführer wurde auf der Polizeiinspektion Bingen eine Blutprobe entnommen und eine entsprechende Strafanzeige wurde gefertigt. Das Ergebnis der Blutprobe steht noch aus. Keiner der Unfallbeteiligten wurde durch den Unfall verletzt. Zur Verkehrsunfallaufnahme musste die Strecke für ca. 2 Stunden gesperrt werden.
Verkehrskontrolle mit falschen Personalien
Bingen (ots) – Am 12.12.2023 führte eine Streife der PI Bingen gegen 01:25 Uhr eine Verkehrskontrolle mit einem Kleinwagen nahe des Kreisverkehrs Hitchinstraße / Schultheis-Kollei-Straße in Bingen durch. Der 49-jährige Fahrzeugführer konnte keinen Führerschein und keine Identitätspapiere vorlegen. Mit dem von ihm angegeben Personalien konnte ein vorhandener Führerschein zunächst nachvollzogen werden.
Der Fahrer wirkte allerdings durchgängig nervös und teilweise sprunghaft in seinem Verhalten. Es ergab sich angesichts dessen für die eingesetzte Streife sehr schnell der Eindruck einer möglichen Drogenbeeinflussung. Bei der weiteren Sachverhaltsaufklärung konnten im Fahrzeug Dokumente aufgefunden werden, die zur wahren Identität des Fahrers führten. Gegen diesen bestand eine behördliche Entziehung der Fahrerlaubnis, er war also nicht im Besitz eines Führerscheins.
Die Weiterfahrt wurde untersagt und dem Fahrer zur Klärung der Drogenbeeinflussung eine Blutprobe entnommen. Der Fahrer wird sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wahrheitswidriger Angaben zu seiner Person, sowie dem Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten müssen.
Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss
Bingen (ots) – Am 11.12.2023 gegen 22:35 Uhr wurde ein 24-jähriger Verkehrsteilnehmer durch eine Streife der PI Bingen in der Stefan-George-Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei konnten die Beamten eindeutige Anzeichen auf einen zeitnahen Drogenkonsum feststellen.
Ein vor Ort durchgeführter Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht und reagierte positiv auf die Stoffgruppe „THC“ (Cannabis / Marihuana). Die Weiterfahrt wurde untersagt und zu Nachweiszwecken eine Blutprobe entnommen.