Mainz: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Mainz, Motorrad © Holger Knecht
Symbolbild, Polizei, Motorrad, Mainz © Holger Knecht

Angebliche Waffe löst Polizeieinsatz aus – Maßnahmen beendet

Mainz-Hechtsheim (ots) – Am Mittwochnachmittag 31.01.2024 kam es zu Einsatzmaßnahmen an der Integrierten Gesamtschule in Mainz-Hechtsheim sowie Maßnahmen an weiteren Objekten in Mainz und Bodenheim. Durch einen 15-jährigen Schüler der IGS soll im Klassenverbund eine Schusswaffe gezeigt worden sein. Mitschüler teilten dies der Schulleitung mit, die wiederum umgehend die Mainzer Polizei informierte.

Die polizeilichen Einsatzmaßnahmen sind beendet. Hinweise darauf, dass durch den 15-jährigen Schüler in Hechtsheim in einem Klassenraum eine Waffe vorgezeigt wurde, sind derzeit Gegenstand weiterer Ermittlungen.

Zwischenzeitlich stand im Raum, dass die vermeintliche Waffe an Mitschüler weitergegeben wurde, was Maßnahmen an den genannten Örtlichkeiten nach sich zog. Polizeiliche Ermittlungen und Befragungen hierzu dauern an.

Der verantwortliche Schüler konnte durch Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Mainz angetroffen und zum Sachverhalt befragt werden. Ermittlungen hinsichtlich der angeblich gezeigten Waffe dauern an.

Auch gab es weiterhin keine Hinweise oder Handlungen die gegen Dritte gerichtet waren oder eine konkrete Gefährdung Dritter begründeten. Weitere Angaben zu Beteiligten, zu dem 15-Jährigen sowie zur Motivlage oder Hintergründen sind derzeit noch Gegenstand laufender Ermittlungen und werden aufgrund des jugendlichen Alters der Beteiligten nicht veröffentlicht.

Fahrer mit falschem Führerschein und ohne Versicherungsschutz unterwegs

Mainz (ots) – Von Montag auf Dienstag kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Mainz 1 einen 23-jährigen Fahrer, welcher mit einem schwarzen BMW die Löhrstraße befuhr. Der Fahrer händigte bei der Kontrolle einen britischen Lernführerschein aus, welcher nur im Hoheitsgebiet Großbritanniens Gültigkeit hat. Der Fahrer war damit nicht berechtigt in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen.

Bei dem 23-Jährigen zeigten sich Hinweise, welche auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel hindeuten könnten, weshalb ihm ein freiwilliger Urintest angeboten wurde und dieser positiv anschlug.

Weiterhin fehlte dem kontrollierten Fahrzeug der Versicherungsschutz, auf Grund dessen sein Fahrzeugschlüssel sichergestellt und ihm die Weiterfahrt untersagt wurde. Auf der Dienststelle wurde dem Fahrer eine Blutprobe entnommen. Das Ergebnis steht noch aus.

„Sextortion“ oder auch „Erpressung auf sexueller Grundlage“

Mainz (ots) – Erneut gab es einen Fall von „Sextortion“ im Mainzer Stadtgebiet. Ein Mainzer wurde über Instagram von einer Frau „angeflirtet“ und zu einem Videocall überredet. Üblicherweise übernimmt den Part der nun nackten Frau ein gefaktes Video und das Opfer wird ebenfalls zum Ausziehen animiert, ohne jedoch zu wissen, dass das Video permanent aufgezeichnet wird.

Sobald das Opfer nackt ist wird das Video gestoppt, es wird Geld gefordert und sonst mit einem Versandt des Videos gedroht. In diesem besonders perfiden Fall, legte der Täter eine Instagramgruppe an und lud alle Follower des Mainzers ein. Darin postete er immer wieder das Video und löscht es daraufhin sofort wieder, um Druck aufzubauen.

Wie in bisher nahezu allen Fällen, hörten die Forderungen trotz einer Überweisung nicht auf. Wir raten:

  • Nehmen sie keine Anfragen von völlig Fremden an
  • Stimmen sie nicht vorschnell einem Videochat zu
  • Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, wenn Sie die Person erst seit kurzem kennen.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen in dem Fall aufgenommen. Nähere Informationen unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefa hren-im-internet/sextortion/

Einbruch in Einfamilienhaus

Mainz-Weisenau (ots) – Als ein Mainzer Paar aus dem Urlaub zurückkam stellten sie fest, dass in ihr Einfamilienhaus in der Lorenz-Diehl-Straße eingebrochen wurde. Innerhalb der letzten zwei Wochen hat der oder die bislang unbekannten Täter versucht Türen zu dem Gebäude aufzuhebeln, was letztlich jedoch scheiterte.

Danach wurde eine Scheibe mit einem Stein eingeworfen und das Innere des Gebäudes betreten und teilweise durchsucht. Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann oder verdächtige Personen in der Umgebung gesehen hat, wird gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung zu setzen.

Informieren sie sich unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/einbruch über Präventionsmaßnahmen.

Das Beratungszentrum des Polizeipräsidiums Mainz bietet individuelle Beratungen in Häusern und Wohnungen zum Thema Einbruchsschutz an. Die Experten der Polizei kommen vor Ort und besprechen mit den Bewohnern wirksame Maßnahmen gegen Einbrüche. Die Beratungen sind kostenlos und können telefonisch als auch per Mail vereinbart werden. Telefon: 06131/65-3390, E-Mail: beratungszentrum.mainz(at)polizei.rlp.de .

Genug Betrug: Wie sicher ist mein Passwort?

Mainz (ots) – Beim Blick in das Kundenkonto stellt man fest, dass fremde Personen auf das Konto zugegriffen haben und munter unter dem Account einkaufen. Wenn so etwas passiert, war möglicherweise das persönliche Passwort nicht sicher genug. Anlässlich des „Sicheren Passwort-Tages“ am 01. Februar haben das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die wichtigsten Tipps zusammengestellt, wie man sich in Zukunft optimal vor Hackerangriffen im Internet schützen kann.

Ob E-Mails, Online Banking oder Online-Shopping: Den Zugang zu den eigenen Daten schützt man oft mit einem Passwort. Doch ist dieses wirklich sorgsam genug ausgewählt? Die beliebtesten Passwörter der Deutschen sind laut Studien die Zahlenkombinationen „0000“ und „1234“, Kosenamen oder Wörter mit Bezug auf die eigene Person oder das unmittelbare Umfeld. All diese Passwörter stellen keine wirkliche Sicherheit dar, da sie viel zu leicht erraten oder schlicht ausprobiert werden können.

Zudem ist vielen Internetnutzern nicht bewusst, dass sie für jedes angelegte Konto ein eigenes Passwort verwenden sollten. Ein solches Passwort besteht optimaler Weise aus mindestens zehn Zeichen, kommt nicht im Wörterbuch vor und besteht sowohl aus Klein- und Großbuchstaben, als auch aus Zahlen und Sonderzeichen. Zusätzlich kann ein Passwort durch eine Mehr-Faktor-Authentisierung abgesichert werden, beispielsweise durch einen Fingerabdruck, eine Bestätigung per App oder eine PIN.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz raten dazu, der Kreativität bezüglich Passwörter keine Grenzen zu setzen. Tipps für sichere Passwörter finden sich unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/g efahren-im-internet/sicherheitskompass/sichere-passwoerter/

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/sicher-im-internet-handy-tablet-und-pc-sc huetzen-69691

Zudem gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf seiner Internetseite Tipps zur Erstellung eines sicheren Passwortes:

https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen -und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/Accountschutz/Sichere-Passwoerte r-erstellen/sichere-passwoerter-erstellen_node.html

Um sich die hohe Anzahl an verschiedenen Passwörtern nicht mehr selbst merken zu müssen, sind sogenannte Passwort-Manager empfehlenswert. Diese Programme verwahren Ihre gesamten Passwörter verschlüsselt und kennwortgeschützt und helfen Ihnen zusätzlich bei der Generierung von neuen sicheren Passwörtern. Diese warnen auch vor sogenannten ,,Phishing-Attacken“, bei denen versucht wird über gefälschte Webseiten Passwörter zu entwenden.

Ein sensibler und sicherer Umgang mit den eigenen Daten fängt daher schon bei der Nutzung der elektronischen Medien an, so sollte jedes Gerät, mit dem Sie im Internet unterwegs sind oder auf dem sich sensible Daten wie Bilder, Dokumente, Rechnungen und sonstige private Unterlagen befinden, mit einem Passwort geschützt sein.

Quelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Kreis Mainz-Bingen

Verkehrsunfall mit anschließender Flucht

Oppenheim (ots) – Am Dienstag 30.01.2024 kam es zw. 19:25-20:50 Uhr auf dem Parkplatz der Einkaufsmärkte „Lange Ruthe“ in 55294 Bodenheim zu einem Verkehrsunfall mit anschließender Fahrerflucht. Der 55-jährige Bodenheimer parkte seinen PKW auf dem Parkplatz gegenüber einer Bekleidungs-Filiale und einem Fitnesscenter.

Im o.g. Zeitraum touchierte der Unfallgegner den PKW des Geschädigten so stark, dass dieser ca. 1 Meter zur Seite gedrückt wurde. Am PKW des Geschädigten entstand in Folge des Zusammenstoßes ein Sachschaden in Höhe von ca. 10.000EUR.

Das flüchtige Fahrzeug müsste einen entsprechenden Schaden am Fahrzeugheck oder an der Fahrzeugfront aufweisen. Die Polizei sucht Zeugen! Personen, die den Unfallhergang beobachtet haben, werden gebeten, sich bei Polizeiinspektion in Oppenheim telefonisch unter 06133 933-0 zu melden.

Verkehrskontrolle wegen auffälliger Fahrzeugmängel führt zur Blutentnahme

Bingen (ots) – Am Dienstag 30.01.24 gegen 15 Uhr, erblickte eine Streife der Polizei Bingen im Rahmen einer Streifenfahrt durch die Saarlandstraße ein Fahrzeug mit offensichtlich beschädigter Heckscheibe sowie defekten Rückleuchten.

Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich neben den Fahrzeugmängeln allerdings auch heraus, dass der 54-jährige Fahrzeugführer offensichtlich unter dem Einfluss von Drogen stand. Ein Drogenschnelltest reagierte positiv auf THC (Cannabis). Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen.

Verkehrsunfall mit Flucht – Fahrerin ohne Führerschein ermittelt – Blutprobe

Bingen (ots) – Am Dienstag 30.01.2024 gegen 16:30 Uhr, kam es in der Dromersheimer Chaussee, zu einem Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr. Hierbei touchierten sich zwei entgegenkommende PKW jeweils mit dem Außenspiegel der Fahrerseite. Die Verursacherin setzte ihre Fahrt unbeirrt fort, während die geschädigte 22-jährige Fahrerin stehen blieb und die Polizei verständigte.

Im Zuge der Ermittlungen konnte der Außenspiegel des flüchtigen Fahrzeugs gesichert und die Fahrzeugmarke ermittelt werden. Im Rahmen der Fahndung konnte das im Nahbereich abgestellte Unfallfahrzeug mit fehlendem Außenspiegel aufgefunden werden. Ermittlungen zur Halterin ergaben, dass diese nach einer zurückliegenden Trunkenheitsfahrt nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Nachdem die Halterin zunächst nicht zu Hause angetroffen werden konnte, wurde sie durch die Streife in einer Gaststätte angetroffen und bestätigte die Fahrereigenschaft. Die Unfallverursacherin stand merklich unter Alkoholeinfluss, verweigerte jedoch einen Test. Ihr wurde eine Blutprobe entnommen. Die Beschuldigte wird sich nun wegen einer Verkehrsunfallflucht, Alkohols am Steuer sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten müssen.