Mainz: Die Polizei-News

Symbolbild, Taxi © birgl on pixabay

Streitigkeiten zwischen Taxifahrern und Fahrgästen

Mainz-Innenstadt (ots) – Am Freitag 02.02.2024 gegen 02 Uhr, kam es zu Streitigkeiten zw. mehreren Taxifahrern und 3 Fahrgästen. Ursprünglich wollten die alkoholisierten Männer im Alter zwischen 23 und 28 Jahren in ein Taxi am Schillerplatz einsteigen, welches ihnen jedoch die Mitnahme verweigerte.

Im nächsten Taxi verlangten sie daraufhin vom Fahrer beharrlich und aufdringlich Informationen über das erste Taxi. Da der Fahrer keine Auskunft erteilte und die Gäste sich trotz mehrfacher Aufforderung weigerten aus dem Taxi zu steigen, eilten am Hauptbahnhof mehrere Taxifahrer zu Hilfe und es kam zu einer Rangelei zwischen den beteiligten Parteien. Hierbei erlitt einer der Fahrgäste leichte Verletzungen durch einen Schlag, weshalb nun wegen Körperverletzung ermittelt wird.

Eine stark alkoholisierte unbeteiligte Passantin störte die anschließende Sachverhaltsaufnahme der Polizei massiv und ihr musste ein Platzverweis erteilt werden.

Der genaue Ablauf des zunächst unübersichtlichen „Handgemenges“ ist Gegenstand der Ermittlungen. Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Mainz 2 unter der Rufnummer 06131/65-4210 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz2@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

Apotheker erkennt Diebe wieder

Mainz-Gonsenheim (ots) – Am Donnerstag gegen 17:00 Uhr meldete sich ein Apotheker aus der Breite Straße in Gonsenheim bei der Polizei und teilte mit, dass er zwei Ladendiebe wiedererkannt hätte. Die zwei Männer hätten vor etwa zwei Wochen, wie auch am heutigen Tag, in einer anderen Apotheke Waren im mittleren 3-stelligen Wert gestohlen.

Durch Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Mainz 2 konnten die Täter in der Nähe der Apotheke festgestellt und kontrolliert werden. Hierbei stellte sich nicht nur heraus, dass die beiden in Hessen wohnenden Männer polizeibekannt sind, sondern auch, dass gegen einen der beiden ein Haftbefehl bestand und seine Fahrerlaubnis beschlagnahmt werden sollte.

Beide Täter haben nun mit weiteren Strafanzeigen zu rechnen. Nachdem der Zahlungshaftbefehl durch den Täter beglichen und seine Fahrerlaubnis eingezogen wurde, konnten Beide von der Dienststelle entlassen.

Kreis Mainz-Bingen

Trunkenheitsfahrt

Bingen (ots) – Im Rahmen einer Streifenfahrt wurde am 01.02.2023 gegen 21:15 Uhr in der Hitchinstraße ein 69-jähriger Fahrzeugführer einer verdachtsfreien Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnte durch die kontrollierenden Beamten Alkoholgeruch ausgehend vom Fahrer festgestellt werden.

Ein im Anschluss durchgeführter gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest ergab einen Wert 0,82 Promille. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt. Er wird nun mit einem Fahrverbot von 1 Monat sowie einem Bußgeld in Höhe von mindest 500EUR rechnen müssen.

Sofa verursacht Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen

Heidesheim (ots) – Gegen 20.30 Uhr des 01.02.2024 ereignete sich auf der BAB60 in Fahrtrichtung Bingen kurz vor der Anschlussstelle Ingelheim-Ost ein Verkehrsunfall in dessen Verlauf zwei PKW mit einem Möbelstück, vermutlich ein Sofa, kollidierten.

Laut Angaben der Fahrzeugführer habe der Gegenstand zwischen dem linken und rechten Fahrstreifen der Hauptfahrban gelegen und war aufgrund der Dunkelheit zum Unfallzeitpunkt nicht frühzeitig zu erkennen gewesen. An beiden Fahrzeugen entstand derart Sachschaden, dass sie abgeschleppt werden mussten. Die Fahrzeugführer blieben unverletzt.

Die Fahrbahn in Richtung Bingen musste aufgrund der Trümmerteile des Möbelstücks, welche über mehrere hundert Meter verteilt lagen, und der Unfallaufnahme für eine Stunde voll gesperrt werden.

Neben der Polizei war auch eine größere Anzahl von Einsatzkräften der Feuerwehr Ingelheim für die Bewältigung des Einsatzes vor Ort eingesetzt. Die Autobahnmeisterei kümmerte sich im Anschluss um die Reinigung der Fahrbahn.

Die Polizeiautobahnstation Heidesheim Tel: 06132 9500, sucht Zeugen, die sachdienliche Hinweise zur Ermittlung des Verlierers des Möbelstücks geben können.