Polizeieinsatz an der Hildegardisschule und der BBS
Bingen (ots) – Seit 12:50 Uhr sind die Einsatz- und Durchsuchungsmaßnahmen an der Hildegardisschule und der BBS in Bingen beendet. Es konnte kein verdächtiger Gegenstand aufgefunden werden. Die Schüler beider Schulen wurden zunächst in ihren Sporthallen untergebracht, nachdem diese von Sprengstoffhunden abgesucht wurden.
Die erwachsenen Schüler der BBS wurden vom Unterricht befreit und konnten den Nachhauseweg antreten. Die Schüler der Hildegardisschule wurden ebenfalls entlassen, sofern dies für die Schulkinder möglich war. Sie wurden bis zum regulären Schulende durch Lehrkräfte betreut. Die insgesamt etwa 1.200 Schüler verhielten sich während der Räumung ruhig und kooperativ.
Die weiteren Ermittlungen beziehen sich auf den Straftatbestand der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Nach § 126 StGB kann dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Darüber hinaus müssen Verantwortliche mit Schadenersatzanforderungen und einer Kostenübernahme für den Einsatz rechnen.
Ein Tatzusammenhang mit den Bombendrohungen an den Schulen in Neuwied, wird geprüft. Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Bingen unter der Rufnummer 06721/ 905-100 in Verbindung zu setzen.
Keine Rettungsgasse gebildet – 3.360€ Bußgeld, 28 Punkte und 14 Monate Fahrverbot
Heidesheim (ots) – Am Dienstag 06.02.2024 kam es auf der A60, Fahrtrichtung Bingen, am Autobahnkreuz Mainz-Süd zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden zwischen einem Sattelschlepper und einem PKW. Aufgrund von Personen und herumliegenden Teilen auf der Fahrbahn musste die Unfallstelle so schnell wie möglich durch die Polizei abgesichert werden.
Aufgrund eines 3 Kilometer langen Rückstaus und einer nur mangelhaft gebildeten Rettungsgasse verzögerte sich die Anfahrt deutlich. Insgesamt konnten 14 Teilnehmer videografiert und beanzeigt werden. Die Fahrzeugführer müssen jeweils mit einem Bußgeld in Höhe von 240 Euro sowie 2 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot rechnen.
Grundsätzlich müssen Verkehrsteilnehmer schon bei der Fahrt in Schrittgeschwindigkeit auf mehrspurigen Straßen eine Rettungsgasse bilden. Diese ist immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden. Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 320 Euro, 2 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot rechnen.
Überwachung Durchfahrtsverbot
Bingen (ots) – Am Dienstag 06.02.2024 in der Zeit zwischen 07-07:45 Uhr führten Beamte der Polizei Bingen eine Verkehrsüberwachung am Übergang zwischen der Josef-Knettel-Str. und dem Mittelpfad durch. An dieser Stelle herrscht ein beschildertes Durchfahrtsverbot, der dort eigentlich montierte ausfahrbare Poller der Stadt Bingen ist defekt.
Dies führt nach Angaben der Anwohner zu einer rege frequentierten Abkürzung, welche insbesondere von Anwohnern und Schülern der berufsbildenden Schule genutzt wird. In der oben genannten Zeit wurden insgesamt fünf verbotswidrig den Übergang nutzende Verkehrsteilnehmer festgestellt. Die Nutzung entgegen des Verbots zieht im jeweiligen Falle eine Geldbuße in Höhe von 50EUR nach sich.
Zwei Einbrüche in Kindertagesstätten
Ober-Olm (ots) – Im Zeitraum vom 02.02. – 05.02.2024 verschafften sich unbekannte Täter gewaltsam Zutritt in zwei Kindertagesstätten in Ober-Olm. Der erste Einbruch ereignete sich im Aicherweg. Die Täter gelangten offenbar über eine eingeschlagene Fensterscheibe in den Gebäudekomplex und durchwühlten mehrere Büros. Es wurde Bargeld im niedrigen zweistelligen Bereich gestohlen. Außerdem entstand Sachschaden am Gebäude.
Bei dem zweiten Einbruch in eine Kindertagesstätte in der Straße „Pfannenstiel“ verschafften sich die Täter über eine Eingangstür gewaltsam Zutritt. Im Inneren des Gebäudes wurde eine Bürotür aufgehebelt und eine geringe Menge Bargeld entwendet.
Wer sachdienliche Hinweise zu den genannten Fällen geben kann oder verdächtige Fahrzeuge / Personen im Zeitraum vom 02.02.24/ 21:30 Uhr bis 05.05.24/ 07:00 Uhr in Ober-Olm gesehen hat, wird gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung zu setzen.
Mainz
Betrügerisches Jobangebot im Internet
Mainz-Neustadt (ots) – Am gestrigen Nachmittag meldete sich ein 27-jähriger Mann bei der Kriminalpolizei, um einen Betrugsfall zur Anzeige zu bringen. Er schilderte, dass er im September 2023 auf einen Internet-Job aufmerksam wurde, bei dem er durch „liken“ von Videos auf TikTok und Instagram Geld verdienen wollte.
Nach der erfolgten Registrierung über eine Firmen-App begann er mit der Tätigkeit und konnte über einen Kontostand seine Bezahlung verfolgen. Diese erfolgte in Form einer Kryptowährung. Um schließlich eine Auszahlung zu erhalten, wurde der Melder aufgefordert Kaution zu bezahlen. Nach der geleisteten Zahlung von ca 2.000 EUR wurden plötzlich verschiedene Funktionen der Firmen-App gesperrt und letztlich konnte die App nicht mehr aufgerufen werden. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.
Mit gefälschten Stellenanzeigen versuchen Cyber-Kriminelle im Internet immer wieder, ihre Opfer um Geld zu betrügen oder zumindest nützliche Informationen über die Bewerber zu erlangen. Jeder Job-Interessierte sollte sich stets auf der Webseite des Unternehmens vergewissern, ob das Stellengesuch tatsächlich besteht und die Firma seriös ist. Eine Kautionszahlung z.B. auf ein ausländisches Konto zum Erhalt des „ersten Gehalts“ sollte stets misstrauisch machen!
Sicher Fastnacht feiern – Das Landeskriminalamt
Mainz (ots) – Egal ob man es Fastnacht, Fasching, Karneval oder ganz anders nennt – die närrischen Tage stehen vor der Tür und es wird wieder im ganzen Land ausgiebig und kostümiert gefeiert. Die Erfahrung hat gezeigt: Dabei kann es bei steigendem Alkoholpegel und ausgelassener Stimmung zu Konflikten oder anderen unangenehmen Situationen kommen. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) appelliert daher an ein friedliches gemeinsames Feiern in der fünften Jahreszeit ohne körperliche Auseinandersetzungen, Belästigungen und anderen strafbaren Verhaltensweisen.
Partybesucher können sich zusätzlich mit folgende Tipps schützen:
- Gehen Sie am besten in der Gruppe aus und achten Sie aufeinander.
- Wenn Sie bemerken, dass eine Freundin oder ein Bekannter besonders angetrunken ist, kümmern Sie sich darum, dass die Person zeitnah sicher nach Hause kommt.
- Lassen Sie Ihre Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen.
- Wehren Sie sich gegen Belästigungen und unerwünschten Körperkontakt – auch bei Bekannten. Machen Sie deutlich, dass Sie dieses Verhalten nicht tolerieren.
- Wird es brenzlig: Bitten Sie andere um Mithilfe (Freunde, Außenstehende oder Mitarbeitende des Veranstaltungsortes).
- Sorgen Sie dafür, dass Ihr Handy aufgeladen und griffbereit ist, damit Sie im Ernstfall die Polizei verständigen können.
- Wenden Sie sich sofort an die Polizei unter 110, wenn Sie oder andere bedroht oder angegriffen werden.
Alkohol ist nicht nur eine der Hauptursachen für Gewalttaten, sondern auch für schwere Verkehrsunfälle. Wer Alkohol trinkt sollte deshalb für den Heimweg öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis nutzen. Oder bestimmen Sie einen Fahrer oder eine Fahrerin aus dem Freundeskreis, der oder die nüchtern bleibt. Fahren Sie niemals alkoholisiert.
Achten Sie auf Ihre Gesundheit und genießen Sie alkoholische Getränke in Maßen. Das ein oder andere alkoholfreie Getränk verhindert nicht nur den Kontrollverlust, es reduziert auch den Kater am Tag danach.
Verzichten sollte man aber nicht nur auf übermäßigen Alkoholkonsum, sondern auch auf das Mitführen von echt aussehenden Waffenattrappen. Dies kann anderen Feiernden Angst machen oder Panik auslösen, weshalb das Führen solcher „Anscheinwaffen“ auch an Fastnacht verboten ist. Beachten Sie alle diese Hinweise, dann steht einem ausgelassenen, sicherem Feiern nichts im Wege. Helau!
Quelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz