Polizei Eschwege
Unfallflucht
Um 11:33 Uhr ereignete sich gestern Vormittag in der Schildgasse in Eschwege eine Unfallflucht. Beim Einparken (Rangieren) fuhr ein 83-Jähriger aus Sontra mit seinem Pkw mehrfach leicht gegen einen geparkten Pkw Dacia, wodurch ein Sachschaden von ca. 150 EUR entstand. Die Fahrerin des Dacia, eine 33-Jährige aus Weißenborn, machte den Unfallverursacher auf die Zusammenstöße aufmerksam, der trotzdem davonfuhr, ohne seinen Pflichten nachzukommen.
Auch aus der Kirchstraße in Bad Sooden-Allendorf wird eine Unfallflucht angezeigt. Dort wurde zwischen dem 01.02.24, 15:00 Uhr und dem 04.02.24, 13:30 Uhr ein VW Golf am linken Heckbereich angefahren und beschädigt. Der Sachschaden wird mit ca. 400 EUR angegeben. Von dem verursachen Fahrzeug blieben weiße Farbanhaftungen zurück. Hinweise: 05651/9250.
Wildunfälle
Um 20:18 Uhr befuhr gestern Abend eine 34-jährige Eschwegerin mit ihrem Pkw die L 3243 zwischen Vierbach und Reichensachsen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einem Reh, das anschließend weiter lief. Sachschaden am Pkw: ca. 600 EUR.
Mit einem Waschbären kollidierte gestern Abend, um 20:30 Uhr, eine 59-Jährige aus Waldkappel, die mit ihrem Pkw auf der B 7 in Höhe der Abfahrt nach Harmuthsachsen unterwegs war. Am Pkw entstand ein Sachschaden von ca. 500 EUR.
Fahren unter dem Einfluss illegaler Drogen
Um 08:15 Uhr wurde am gestrigen Morgen ein 19-Jähriger aus Wanfried in der Straße „Schützengraben“ mit seinem Pkw durch die Polizei angehalten und kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, dass der Fahrer das Auto unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln führte, so dass die Weiterfahrt unterbunden wurde. Eine Blutentnahme wurde angeordnet.
Polizei Hessisch Lichtenau
Unfall auf Parkplatz
Um 13:18 Uhr stieg gestern Mittag auf dem Rewe-Parkplatz in der Ottilienstraße in Hessisch Lichtenau ein 50-Jähriger aus Hessisch Lichtenau aus seinem Pkw aus und beschädigte beim Öffnen der Tür einen anderen Pkw. Da der 50-Jährige unter Alkoholeinfluss stand (Test: 0,4 Promille) wurde ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Sachschaden: ca. 200 EUR.
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Zwischen dem 02.02.24, 12:00 Uhr und dem 03.02.24, 16:00 Uhr wurden in der Sälzer Straße in Hessisch Lichtenau das Bürgerhaus von Unbekannten mit schwarzer Farbe besprüht. Dabei wurden auf ein Fenster und eine Wand „Hakenkreuze und Davidsterne“ aufgesprüht. Auch auf ein Garagentor und die Garagenrückwand waren betroffen. Die Stadt Hessisch Lichtenau gibt den Schaden mit ca. 600 EUR an. Hinweise nimmt die Polizei in Hessisch Lichtenau unter Tel.: 05602/93930 entgegen.
Polizei Witzenhausen
Unfallflucht
Zwischen dem 04.02.24, 16:30 Uhr und dem 05.02.24, 11:30 Uhr ereignete sich in der Fährgasse in Witzenhausen eine Unfallflucht. In diesem Zeitraum wurde ein dort geparkter Pkw Mercedes im hinteren rechten Fahrzeugbereich angefahren und beschädigt. Der Sachschaden wird mit ca. 1000 EUR angegeben. Hinweise: 05542/93040.
Sachbeschädigung an Pkw
Am 04.02.24 wurde auf dem Parkplatz des Herkules-Marktes im Bornemannweg in Witzenhausen der Reifen eines Pkw Kia beschädigt. Zwischen 12:00 Uhr und 18:00 Uhr stachen Unbekannte in einen Reifen ein, wodurch ein Sachschaden von ca. 150 EUR entstand. Hinweise: 05542/93040.
Unter Alkoholeinfluss in den Graben gefahren
Um 02:15 Uhr befuhr vergangene Nacht ein 22-Jähriger aus Reinhardshagen mit einem Mercedes Klein-Lkw die B 80 von Hohengandern (Thüringen) kommend in Richtung Witzenhausen. Ca. 500 Meter nach der Landesgrenze zu Hessen übersteuerte der Fahrer sein Fahrzeug und kam in der Folge mit diesem in einer Rechtskurve von der Bundesstraße ab. Dabei prallte das Fahrzeug frontal gegen das Abwasserrohr im Straßengraben. Der 22-Jährige wurde durch den Aufprall leicht verletzt. Der Klein-Lkw war im Frontbereich erheblich beschädigt und nicht mehr fahrbereit. Der Sachschaden wird mit ca. 25.000 EUR angegeben.
Bei Eintreffen der Polizeibeamten der Polizeistation Witzenhausen saß der 22-Jährige auf dem Beifahrersitz und gab gegenüber den Polizeibeamten an, dass der Fahrer unterwegs sei, um Hilfe zu holen. Es stellte sich jedoch schnell heraus, dass es sich hierbei um eine Schutzbehauptung handelte, und der 22-Jährige auch der Fahrer war, der augenscheinlich unter Alkoholeinfluss stand.
Eine Überprüfung ergab ein Testergebnis von ca. 1,5 Promille. Es wurde eine Blutentnahme angeordnet; die Sicherstellung des Führerschein, war mangels des Besitzes einer gültigen Fahrerlaubnis, nicht möglich. Weiterhin besteht der Verdacht, dass der 22-Jährige das Fahrzeug unbefugt nutzte; diesbezügliche Ermittlungen dauern noch an.
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