Marburg-Biedenkopf: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei © Ingo Kramarek on Pixabay

Marburg- Hakenkreuz in Scheibe geritzt

Unbekannte ritzten ein 25 x 25 cm großes Hakenkreuz in eine Fensterscheibe des Amtsgerichts in der Universitätsstraße. Festgestellt wurde das Hakenkreuz gestern Abend (08.02.2024), um 18:00 Uhr. Der Schaden wird mit 300 Euro beziffert. Die Ermittlungen hat der Staatsschutz der Kriminalpolizei aufgenommen. Zeugen werden gebeten, sich mit der Marburger Polizei unter Tel: (06421) 406-0 in Verbindung zu setzen.

Gladenbach: eingebrochen

Auf Bargeld und Schmuck hatten es Diebe bei ihrem Einbruch in ein Einfamilienhaus in der Kehlnbacher Straße abgesehen. Zwischen 15:30 Uhr und 22:55 Uhr hebelten sie gestern (08.02.0224) die Terrassentür auf und drangen in das Wohnhaus ein. Neben Bargeld stahlen sie Schmuck. Der Gesamtschaden wird mit mehreren tausend Euro beziffert. Zeugen, denen verdächtige Personen oder Fahrzeuge aufgefallen sind, werden gebeten die Polizeistation Marburg unter Tel: (06421) 406-0 zu kontaktieren.

Dautphetal und Marburg: Polizei kontrolliert

Gemeinsam mit Kollegen der Bereitschaftspolizei Lich führten Beamte des Regionalen Verkehrsdienstes Marburg-Biedenkopf am Mittwoch (07.02.2024) Geschwindigkeitskontrollen durch. Zwischen 08:00 Uhr und 11:30 Uhr stellten die Verkehrsspezialisten 25 Geschwindigkeitsverstöße an der Mittelpunktschule in der Marburger Straße fest. Trauriger Spitzenreiter war hier ein Autofahrer der mit 99km/h bei zugelassenen 50 km/h geblitzt wurde. Nach Abzug einer Toleranz muss er nun mit einer Geldbuße von 400 Euro, zwei Monaten Fahrverbot und einem Punkt im Fahrerlaubnisregister rechnen. Bei einer zweiten Kontrollstelle in der Marburger Ernst-Giller-Straße ahndeten die Beamten zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sechs Verstöße. Drei Autofahrer hatten gegen die Gurtpflicht verstoßen. Auf sie kommt eine Verwarnung in Höhe von 30 Euro zu. Drei weitere Fahrer müssen mit 100 Euro rechnen, sie benutzten ihr Mobiltelefon während der Fahrt.

Gemeinsame Presseinformation der Staatsanwaltschaft Marburg und der Polizeidirektion Marburg-Biedenkopf Indoor-Cannabis-Plantage sichergestellt

Marburg-Biedenkopf (ots)

Biedenkopf

Die Staatsanwaltschaft Marburg führt ein Ermittlungsverfahren gegen vier männliche Beschuldigte im Alter zwischen 19 und 21 Jahren aus Nordrhein-Westfalen wegen des Verdachts des bandenmäßigen Anbaus und Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Gegen einen 21-jährigen Mann, der der genannten Taten dringend verdächtig ist, hat das Amtsgericht Marburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Marburg Haftbefehl erlassen.

Er befindet sich in Untersuchungshaft. Es besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr.

Bereits im November 2023 durchsuchten Beamte der Kriminalpolizei ein Gewerbeobjekt in der Straße „Auf der Breitenwiese“ in Biedenkopf. Die Ermittler beschlagnahmten insgesamt 4248 Cannabis-Pflanzen. Zudem nahmen sie den 21-jährigen Beschuldigten vorläufig fest. Gegen ihn ordnete das Amtsgericht Marburg Untersuchungshaft an.

Hinweisgeber hatten die Polizisten auf die Spur der Plantage gebracht, die letztendlich Cannabis im Straßenverkaufswert von rund 1,5 Millionen Euro sowie verbautes Equipment im sechsstelligen Eurobereich hervorbrachte.

Es folgten intensive Anschlussermittlungen des Rauschgiftkommissariats der Marburger Polizei.

In enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft vollstreckten die Beamten in Zusammenarbeit mit der Polizei in Nordrhein-Westfalen am Dienstag (06.02.2024) weitere Durchsuchungsbeschlüsse in Bonn. Dort nahmen sie drei weitere Tatverdächtige vorläufig fest, die nach den polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt wurden, da gegen sie keine Haftgründe vorlagen.

Die Ermittlungen, insbesondere hinsichtlich weiterer Beteiligter, dauern an.

Weitere Informationen erfolgen ausschließlich durch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Marburg, Telefonnummer 06421/290-222.

Kreis und Polizei stellen Waffen in Reichsbürger-Szene sicher – Behörde zieht Waffenbesitzkarten ein 13 Schusswaffen und rund 2.500 Schuss Munition sichergestellt

Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Marburg-Biedenkopf und des Polizeipräsidiums Mittelhessen

Marburg-Biedenkopf – 13 Schusswaffen und fast 2.500 Schuss Munition hat die Waffenbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf gemeinsam mit der Polizei bei einer Person sichergestellt, die der Reichsbürger-Szene zugeordnet wird. Die Person besaß die Waffen legal und hatte als Sportschütze und Jäger mehrere Waffenbesitzkarten. Diese waffen- und auch sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse hat die Waffenbehörde widerrufen und eingezogen.

Hintergrund sind Zweifel an der Zuverlässigkeit der betroffenen Person. Nachdem das Amtsgericht Kirchhain einen Durchsuchungsbeschluss ausgestellt hatte, wurden die Waffen sowie waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse sichergestellt.

„Unsere Waffenbehörde, die Polizei und das Amtsgericht Kirchhain haben hier sehr gut und schnell zusammengearbeitet. Dieser Fall ist ein gutes Beispiel dafür, dass auch die Kommunalverwaltung sehr aktiv für den Schutz unserer Demokratie eintritt und auch handelt“, betonte Landrat Jens Womelsdorf. „Wir akzeptieren nicht, wenn der Kern unserer Verfassung und die Basis unseres demokratischen Zusammenlebens angegriffen werden“, so der Landrat. Das Extremismus-Phänomen der Reichsbürger und Selbstverwalter sei in Kombination mit Waffenbesitz eine gefährliche Mischung, die entschärft werden müsse.

„Wer unseren Rechtsstaat nicht anerkennt, sondern leugnet und die Grenze zum Strafrecht überschreitet, muss jederzeit mit unangemeldetem Besuch von Ordnungsbehörde und Polizei rechnen“, führte Polizeirat Mathieu Wolf, Leiter der regionalen Kriminalinspektion Marburg-Biedenkopf, an und ergänzte: „Die gemeinsamen Erfahrungen lehren uns, wir müssen wachsam bleiben. Auch bei Vorfällen, die unterhalb der Schwelle zur Strafverfolgung liegen, werden wir natürlich auch zeitnah im Zuge der Gefahrenabwehr tätig.“

„Die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis setzt nach dem Waffengesetz voraus, dass die Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Wenn begründete Zweifel an dieser Zuverlässigkeit bestehen, hat die Waffenbehörde diese Erlaubnis zu widerrufen und kann den Besitz von Waffen untersagen“, erläuterte Mike-Oliver Klotz, Leiter des zuständigen Fachbereichs Ordnung und Verkehr beim Landkreis Marburg-Biedenkopf. „Hinweise des Landesamtes für Verfassungsschutz sowie szenetypische Schreiben an den Bürgermeister einer Stadt im Ostkreis, die als Bedrohung aufgefasst wurden, ließen begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person aufkommen. Dies führte jetzt dazu, dass wir die Waffenbesitzkarten eingezogen und die Waffen sichergestellt haben“, erläuterte Klotz. Zudem sei der Person dauerhaft untersagt worden, Waffen zu erwerben oder zu besitzen.

Neben acht Waffenbesitzkarten und einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Treibladungspulver hat die Waffenbehörde des Kreises drei halbautomatische Pistolen, zwei Revolver, sechs Gewehre und zwei Luftpistolen sichergestellt. Hinzu kommen fast 2.500 Schuss Munition unterschiedlicher Kaliber.

Hintergrund:

Aufgrund von Unzuverlässigkeit, fehlender persönlicher Eignung oder weil das Bedürfnis wegfiel, hat die Waffenbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf im Jahr 2023 insgesamt 13 waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen.

Stichwort Reichsbürger:

Bei Reichsbürgern und Selbstverwaltern handelt es sich um Gruppierungen oder Einzelpersonen, die die Bundesrepublik Deutschland sowie ihre Rechtsordnung und Staatsorgane nicht anerkennen. Kennzeichnend für ihre Sichtweise ist die Leugnung und Absprache der Legitimation der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der Rechtsordnung sowie der Repräsentanten des Staates. Ihre Weltanschauung ist von der Fehlannahme, dass Deutschland kein souveräner Staat, sondern lediglich eine privatrechtliche Firma bzw. GmbH sei, geprägt. Hierbei berufen sich Reichsbürger und Selbstverwalter nicht selten auf das historische Deutsche Reich, auf verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder etwa auf ein selbst definiertes Naturrecht und definieren sich selbst als außerhalb der Rechtsordnung stehend, woraufhin sie häufig bereit sind, Verstöße gegen die Rechtsordnung zu begehen.

Die Agitation der Szeneangehörigen richtet sich regelmäßig gegen Parlamente, Regierungen, die Justiz oder die Polizei. Gesetze, Urteile und Bescheide erkennen sie nicht an. Für die Verwirklichung ihrer Ziele treten Reichsbürger und Selbstverwalter aktiv ein, z.B. durch aggressives Verhalten gegenüber Behörden. Bestrebungen, die eine derart grundsätzliche Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Institutionen, Gesetze und Vertreter beinhalten, bieten hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte als verfassungsfeindliche Bestrebungen für eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden.