Speyer – Einbruch in Gymnasium
Am Dienstag, kurz vor Mitternacht, wurden die Feuerwehr und die Polizei durch einen ausgelösten Brandmeldealarm in einem Gymnasium in der Vincentiusstraße alarmiert. Vor Ort stellten die eingesetzten Beamten mehrere offenstehende Schränke des Kiosks fest, jedoch keinen Brand. Kurz nach Anforderung weiterer Streifen sahen die Polizisten vor Ort eine Person, welche aus einem Fenster des Gebäudes auf eine Brüstung sprang und anschließend flüchtete. Bei der Begehung des Schulgebäudes wurden weitere geöffnete und durchwühlte Schränke festgestellt, sowie ein gewaltsam aufgehebeltes Fenster und eine geöffnete Fluchttür. Ein 18-Jähriger wurde im Nahbereich aufgegriffen und zweifelsfrei als Täter identifiziert, anschließend wurde er für weitere Maßnahmen zur Dienststelle verbracht. Der Heranwachsende entwendete aus der Schule Bargeld in niedriger, dreistelliger Höhe und eine Packung Pfefferminz-Kaubonbons. Am Gebäude selbst entstand ein Schaden in vierstelliger Höhe.
Speyer – Unfall mit verletztem E-Scooter Fahrer
Am Dienstag, kurz vor 11 Uhr, fuhr ein 80-jähriger PKW-Fahrer in der Landwehstraße und bog nach rechts in die Wormser Landstraße ab. An einem dortigen Zebrastreifen ließ der Mann zwei Fahrradfahrer passieren und fuhr dann wieder mit seinem Fahrzeug an. In diesem Moment überquerte ein 15-jähriger Jugendlicher mit seinem E-Scooter fahrend den Zebrastreifen, welchen der PKW-Fahrer nicht kommen sah. Bei dem folgenden Zusammenstoß beider Fahrzeuge wurden diese beschädigt und der Jugendliche leicht verletzt. Der 15-Jährige klagte über Schmerzen im Rücken und wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht.
Die Polizei weist darauf hin, dass lediglich Fußgänger, Krankenfahrstühle oder Rollstühle an einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) Vorrang haben. Fahrradfahrer oder E-Scooter Fahrer dürfen diesen nutzen, haben jedoch nur Vorrang, wenn sie vom Fahrzeug absteigen und es über den Fußgängerüberweg schieben. Fahrer von Kraftfahrzeugen müssen ihre Geschwindigkeit verringern oder anhalten, wenn sie an einen Fußgängerüberweg heranfahren und erkennen, dass ein Berechtigter diesen zur Querung der Straße nutzen möchte.
Speyer – Trunkenheitsfahrt
Am Dienstag, gegen 08:30 Uhr wurde mit einem 40-jährigen PKW-Fahrer eine allgemeine Verkehrskontrolle durchgeführt. Bei der Kontrolle bemerkten die eingesetzten Beamten bei dem 40-Jährigen drogentypische Auffallerscheinungen. Ein Urintest des Mannes reagierte positiv auf Kokain, weshalb ihm in der Folge auf der Dienststelle durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.