Von Sonne geblendet
Billigheim-Ingenheim (ots) – Am 20.03.2024 befuhr gegen 07:10 Uhr ein 23-jähriger VW-Fahrer die Firststraße in Billigheim-Ingenheim in Fahrtrichtung Landau. Hierbei übersah er eine kreuzende 57-jährige Fußgängerin und kollidierte mit dieser. Die Fußgängerin wurde durch den Unfall schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Sie wurde in ein umliegendes Krankenhaus verbracht.
Der VW-Fahrer gab an, dass er von der aufgehenden Sonne geblendet wurde und daher die Fußgängerin übersehen habe. Die Sachschadenshöhe beträgt circa 500 Euro. Der 23-Jährige wird sich nun in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten müssen.
Gestürzter Pedelecfahrer
Burrweiler (ots) – Gesichts- und Kopfverletzungen erlitt am 20.03.2024, 12.23 Uhr in der St.-Anna-Straße, ein 79 Jahre alter Radfahrer, weil er vermutlich die Kontrolle über sein Pedelec verlor und anschließend auf den Kopf stürzte. Mit dem Krankenwagen kam er in ein Krankenhaus. Einen Helm trug der Mann nicht.
Die meisten Erwachsenen verzichten häufig auf den lebensrettenden Kopfschutz, oft aus Eitelkeit. Aber: Bei einem schweren Sturz kann ein Fahrradhelm die Gesundheit oder gar das Leben retten.
Geschwindigkeitskontrollen – Lob an die Verkehrsteilnehmer
Annweiler (ots) – Im Dienstgebiet der Polizeiwache Annweiler wurden in den letzten beiden Tagen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Bürger hatten sich zuvor über zu schnell fahrende Autos beschwert. Am 19.03.24 wurde der Verkehr in Sarnstall in der Pirmasenser Straße von 16:50 Uhr bis 17:20 Uhr überwacht.
Alle Fahrzeugführer hielten sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h. Gleiches Ergebnis ergab sich von 17.30 Uhr bis 18:00 Uhr in der Queichtalstraße in Queichhambach. Auch hier fuhr bei erlaubten 50 km/h niemand zu schnell.
Am 20.03.24 wurde eine weitere Geschwindigkeitskontrolle in der Weinstraße in Albersweiler von 09:50 Uhr bis 10:20 Uhr durchgeführt. Auch hier konnten keinerlei Verstöße festgestellt werden. Damit einher geht ein Lob der Polizei an die Autofahrer für das vorschriftsmäßige Verhalten.