Rhein-Pfalz-Kreis (ots) – In einer Wohnung in Böhl-Iggelheim wurde am Dienstag 02.04.2024 ein toter Mann aufgefunden. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um den 68-jährigen Bewohner der Wohnung. Die festgestellten Verletzungen und die Spurenlage lassen auf ein Tötungsdelikt schließen.
Polizeikräfte nahmen in der Nähe des Tatortes den 31-jährigen Sohn des 68-Jährigen vorläufig fest. Der 31-Jährige wurde am Mittwoch 03.04.2024 dem Haftrichter vorgeführt.
Dieser ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal die einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags an. Der Mann wurde anschließend in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht. Er schweigt zu den Tatvorwürfen.
Ein Unterbringungsbefehl anstelle eines Haftbefehls war zu erlassen, da dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung für sein Tun im strafrechtlichen Sinne nicht voll verantwortlich war und aufgrund seiner Gefährlichkeit in dem späteren Verfahren die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird.