Alkoholisiert
Impflingen (ots) – Am Dienstag 02.04.2024 wurde der Polizei Landau gegen 23:30 Uhr, durch einen aufmerksamen Zeugen ein PKW genmeldet, welcher in auffälliger Fahrweise die B38 bei Impflingen befahren würde. Der PKW Ford konnte im Bereich der A65 einer Kontrolle unterzogen werden.
Der Grund für die auffällige Fahrweise dürfte an der Alkoholisierung des 41-Jährigen gelegen haben – ein Vortest ergab einen Wert von 1,59 Promille. Folglich wurde die Weiterfahrt untersagt und auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Er wird sich nun in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten müssen.
Führerscheinsicherstellung nach Unfallflucht
Kirrweiler (ots) – Von einer 58-jährigen Fahrzeugführerin wurde am Dienstag 02.04.2024, die Fahrerlaubnis sichergestellt, nachdem sie gegen 17 Uhr in der Hauptstraße mit einer Hauswand kollidierte und einen Gesamtschaden von über 7.000 Euro verursachte. Zeugen beobachteten den Unfall, notierten sich das Kennzeichen und beschrieben die Unfallverursacherin.
Anhand einer Halterabfrage konnte die Frau schnell ausfindig gemacht und mit dem Verkehrsgeschehen konfrontiert werden. An ihrem Fahrzeug wurden korrespondierende Schäden festgestellt. Angeblich habe sie von einem Zusammenstoß nichts bemerkt. Weil sie in der Vergangenheit wegen anderweitigen Verkehrsdelikten aufgefallen war, wurde ihr die Fahrerlaubnis entzogen. Die Ermittlungen dauern an.
Eingeschlafen
Heuchelheim-Klingen (ots) – Am Dienstag 02.04.2024 befuhr gegen 17:45 Uhr, eine 67-jährige VW-Fahrerin die Hauptstraße in Heuchelheim-Klingen. Aufgrund von auftretendem Sekundenschlaf kam sie von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Sandsteinpoller eines Wohnhauses. Durch die Kollision überschlug sich der PKW und kam schließlich auf dem Dach zum Liegen.
Die 67-Jährige wurde hierdurch glücklicherweise lediglich leicht verletzt. Die Schadenshöhe beträgt circa 20.000 Euro. Für die Dauer der Unfallaufnahme musste die Hauptstraße gesperrt werden. Auf die VW-Fahrerin wird nun ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung zukommen.