Kassel: Die Polizei-News

Symbolbild, Handschellen © Dennis Weiland on Pixabay

Betrug mit vorgetäuschter Liebe: Polizei warnt vor Love-Scamming

Landkreis Kassel:

Was als virtueller Flirt begann, entpuppte sich als miese Betrugsmasche: Eine Frau aus dem Landkreis Kassel wurde Opfer eines sogenannten Liebesbetrugs („Love-Scamming“) und dadurch um mehrere Zehntausend Euro gebracht. Nachdem der Schwindel schließlich Ende März aufgeflogen war, erstattete die Frau in der vergangenen Woche Anzeige bei der Polizei. Da es sich bei der Tat nicht um einen Einzelfall handelt und die Betrüger bei ihren Taten besonders raffiniert vorgehen, möchte die Polizei abseits der laufenden Ermittlungen vor der Masche warnen.

Kennengelernt hatten sich die 57-jährigen Frau und der Betrüger über ein soziales Netzwerk Anfang Januar dieses Jahres. Im Laufe der Zeit erschlich sich der Mann durch angebliche romantische Gefühle das Vertrauen und die Zuneigung des Opfers, bis es auch zu eindeutigen Liebesbekundungen seinerseits kam. Ein Treffen blieb zwar in den folgenden Wochen aufgrund seiner kurzfristigen Absagen aus, dennoch intensivierte sich der Chatkontakt zunehmend. Schließlich gab er eine finanzielle Notlage vor und bat die Frau um Unterstützung. Die 57-Jährige zeigte sich daraufhin hilfsbereit und ließ ihrem vermeintlichen Freund mehrfach auf unterschiedlichen Wegen Geld zukommen. Ein Angehöriger des Opfers wurde letztlich darauf aufmerksam, wodurch der Liebesschwindel aufflog. Das erbeutete Geld konnte zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht mehr zurückgeholt werden.

Die Polizei gibt folgende Tipps, um sich vor „Love-Scamming“ zu schützen:

  • Seien Sie bei jeder Kontaktaufnahme von Unbekannten über das
    Internet oder Messenger-Dienste grundsätzlich misstrauisch.
    Achten Sie auf Ungereimtheiten und Widersprüche und lassen Sie
    sich nicht von fadenscheinigen Ausreden oder Erklärungen
    blenden.
  • Seien Sie zurückhaltend bei der Veröffentlichung Ihrer
    persönlichen Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Auskünften
    über den Arbeitgeber. Bedenken Sie: Mit jeder persönlichen
    Information haben Betrüger ein Mittel mehr, um ihre Opfer zu
    täuschen und anschließend um Geld zu bitten oder sogar zu
    erpressen.
  • Überweisen Sie kein Geld an Personen, die Sie nicht persönlich
    kennengelernt oder gesehen haben.
  • Sollte von Ihnen online Geld gefordert werden: Bleiben Sie
    misstrauisch und hinterfragen die Forderung kritisch. Vertrauen
    Sie sich Familienangehörigen oder Freunden an und wenden Sie
    sich im Zweifel an die Polizei.
    Sollten Sie Opfer eines solchen Betrugs geworden sein, empfiehlt die Polizei alle Chatverläufe, E-Mails usw. zu sichern und Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auch unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming/.

Cannabisgesetz (CanG) seit 1. April in Kraft- Fahren unter Einfluss von berauschenden Mitteln gehört zu den wesentlichen Unfallursachen: Sensibilisierung im Hinblick auf Teilnahme am Straßenverkehr

Seit 1. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten, welches Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen streicht und Anbau, Besitz sowie die Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.

Achtung bei Cannabiskonsum in Verbindung mit dem Straßenverkehr

Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet jedoch nicht, dass damit die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC unproblematisch wird. Die aktuellen rechtlichen Konsequenzen haben weiterhin Bestand.

Cannabis stellt, ebenso wie Alkohol, ein Rauschmittel dar, welches die Sinne trübt und die Reaktionsfähigkeit beeinflusst.

Für das Führen von Fahrzeugen ist durch die Grenzwertkommission und Rechtsprechung aktuell ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wird dieser Wert überschritten und im Körper nachgewiesen, was noch mehrere Tage nach Genuss möglich ist, drohen – selbst wenn die Fahrt nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird – eine Geldbuße, ein Punkteeintrag sowie die Verhängung eines Fahrverbotes. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist zudem eine zivilrechtliche Regressnahme zu erwarten.

Verkehrstauglichkeit nach dem Konsum von Cannabis schwer einzuschätzen

Die polizeilichen Feststellungen bei folgenlosen Fahrten unter Einfluss von Betäubungsmitteln in der Vergangenheit zeigen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten die Gefahren einer solchen Verkehrsteilnahme häufig nicht hinreichend im Blick haben. Insbesondere ist es kaum möglich zu wissen, wie viel THC nach einem Konsum noch im Blut ist, denn die negativen Wirkungen auf die Fahrtüchtigkeit sind auch noch lange nach dem Konsum vorhanden.

Sollten sich nach dem Konsum von Cannabis und einer anschließenden Teilnahme am Straßenverkehr noch dazu Auffälligkeiten bei den Fahreigenschaften oder Ausfallerscheinungen bei der Person ergeben, wird eine solche Fahrt sogar als Straftat gewertet. Das gilt nicht nur für Autofahrten, sondern für alle Fahrzeuge, beispielsweise auch Fahrräder und E-Scooter. In der Konsequenz kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden. Die Wiedererteilung kann in solchen Fällen erst nach einer Sperrfrist und bestandener Medizinisch-Psychologischer Untersuchung erfolgen.

Verstärkte Kontrollen durch die Polizei

Um größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wird die hessische Polizei in der kommenden Zeit vermehrt Kontrollen im Hinblick auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr durchführen und in vielen präventiven Gesprächen Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Gefahren sensibilisieren. Die Unfallursache Alkohol und Drogen am Steuer soll hierdurch bekämpft und das Entdeckungsrisiko für Personen, die sich berauscht ans Steuer ihres Fahrzeugs setzen, hoch gehalten werden, um so für mehr Sicherheit für alle zu sorgen.

Folgemeldung zum tödlichen Verkehrsunfall auf A 7: Unfallstelle geräumt; 250.000 Euro Schaden

Lohfelden/ BAB 7: Nachdem es am gestrigen Dienstagabend gegen 21:40 Uhr zu einem tödlichen Verkehrsunfall auf der A 7 zwischen dem Dreieck Kassel-Ost und dem Kreuz Kassel-Mitte kam, liegen nach den bisherigen Ermittlungen der Beamten der Polizeiautobahnstation Baunatal und eines beauftragten Gutachters Erkenntnisse zum mutmaßlichen Unfallhergang vor. Nach derzeitigem Ermittlungsstand war der 57-jährige Mann aus Bielefeld mit seinem Sattelzug auf der Autobahn in Fahrtrichtung Süd mit einer Panne auf dem zweiten von vier Fahrstreifen liegengeblieben und offenbar in der Absicht ausgestiegen, seinen Lkw durch Aufstellen von Warnmaterial abzusichern. Ein nachfolgender 52-jähriger Sattelzugfahrer aus Hamburg erkannte den Pannen-Lkw nicht rechtzeitig und wich noch nach rechts aus, stieß aber gegen den stehenden Lkw-Anhänger. Durch den Aufprall wurde der auffahrende Sattelzug auf die rechte Betonschutzwand geschoben und der Auflieger stürzte um. Der 57-Jährige wurde mutmaßlich von den umherschleudernden Fahrzeugen getroffen und erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass für ihn leider jede Hilfe zu spät kam. Ein nachfolgender 50-jähriger Wohnmobilfahrer aus Witzenhausen konnten nicht mehr ausweichen und stieß an der Unfallstelle mit einem der Lkw zusammen.

Der Gesamtsachschaden beläuft sich nach derzeitigen Schätzungen auf rund 250.000 Euro. Aufgrund der Rettungs- und Bergungsarbeiten musste die A 7 in Richtung Süd bis 3:30 Uhr voll gesperrt werden. Gegen 9:00 Uhr konnten nach den letzten Aufräumarbeiten alle Fahrstreifen wieder für den Verkehr freigegeben werden. Die Ermittlungen dauern an.

Nach Hinweis aus Bevölkerung: Amphetamine, Ecstasy, Macheten und Arzneimittel beschlagnahmt: 29-Jähriger in U-Haft

Gemeinsame Presseveröffentlichung der Staatsanwaltschaft Kassel und des Polizeipräsidiums Nordhessen

Kassel: Ein Hinweis aus der Bevölkerung auf mögliche Drogengeschäfte in Kassel-Bettenhausen führte am Mittwoch vergangener Woche zum Fund von über 200 Gramm Amphetamine, 160 Gramm Ecstasy, zwei Macheten sowie weiteren Gegenständen, die unter das Waffengesetz fallen. Zudem fanden die Ermittler bei dem Tatverdächtigen aus Kassel eine Vielzahl an verschreibungspflichtigen Medikamenten wie Opiate. Der 29-Jährige wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kassel am Donnerstag einem Haftrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr anordnete. Der 29-Jährige muss sich nun wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Handels mit Arzneimitteln verantworten.

Eingegangen war der Hinweis aus der Bevölkerung wegen des sich auffällig verhaltenden Mannes, der vor einem Haus in der Leipziger Straße mit Pulver und Pillen in einer Box hantierte, am Mittwochmorgen gegen 8:30 Uhr. Umgehend war eine Streife des Polizeireviers Ost hinzugeeilt, die sowohl das Behältnis mit den Betäubungsmitteln, verschiedenen Arzneimitteln sowie einen Schlagring auffinden als auch den beschriebenen Verdächtigen festnehmen konnte. Die weitere Durchsuchung des 29-Jährigen förderte zwei Springmesser und eine Feinwaage zutage. Darüber hinaus beschlagnahmten die Ermittler der EG 4 der Regionalen Ermittlungsgruppe bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung zwei Macheten, 60 Gramm Marihuana und weitere verschreibungspflichtige Medikamente. Die Ermittlungen gegen den Tatverdächtigen, der nach seiner Festnahme in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde, dauern an.