Falschfahrer auf A 61 – Polizei sucht Zeugen
A 61/Rheinhessen (ots) – Zeugen meldeten am 4.4.2024 gegen 12:20 Uhr einen
blauen PKW, der auf der A 61 im Bereich des Autobahndreiecks Nahetal gedreht
haben soll und anschließend auf der Richtungsfahrbahn Koblenz in Richtung
Ludwigshafen gefahren wäre. Durch Kräfte der Polizeiautobahnstation
Gau-Bickelheim wurde die Fahrtrichtung Koblenz unmittelbar gesperrt und durch
Kräfte der Polizei Bingen und der Polizeiautobahnstation Heidesheim über die
Richtungsfahrbahn Ludwigshafen der Bereich abgeklärt. Anschließend wurden noch
die A 60, das komplette Autobahndreieck Nahetal sowie die umliegenden Parkplätze
überprüft. Ein Falschfahrer bzw. ein entsprechender PKW wurden nicht
festgestellt. Gegen 12:40 Uhr konnte die Sperrung der A 61 in Richtung Koblenz
wieder aufgehoben werden. Die Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim ermittelt
nun und erbittet mögliche Zeugenhinweise zu dem blauen PKW unter 06701-9190.
Mainz – Universität; Diebstahl von Baustelle
Mainz – Universität (ots) – In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch zwischen
18:00 und 07:00 Uhr kam es auf dem Gelände der Universität im
Colonel-Kleinmann-Weg zu einem Diebstahl von Werkzeug.
Bislang unbekannte Täter haben den dortigen Bauzaun geöffnet und sich dann
gewaltsam Zutritt zu den Baucontainern verschafft. Dort erbeuteten sie Werkzeug
und flüchteten unerkannt.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten, sich
mit der Polizeiinspektion Mainz 1 unter der Rufnummer 06131/65-4110 in
Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter
pimainz1@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Mainz – Innenstadt Mehrere Taschendiebstähle in Mainzer Innenstadt Mainz – Innenstadt (ots)
Im Verlauf des gestrigen Mittags kam es zu drei Taschendiebstählen im Innenstadtbereich, zwei davon in Bussen. Gegen 12:40 Uhr war eine 84-jährige Mainzerin mit dem Linienbus 62 von der Langenbeckstraße in Richtung Mainz-Weisenau gefahren. Sie stieg an der Haltestelle „Jägerhaus“ aus und bemerkte wenig später das Fehlen ihrer Geldbörse. Diese hatte sie während der Busfahrt in einer Handtasche verwahrt.
Einen 90-jährigen Mainzer erging es gegen 15:15 Uhr ähnlich, als er mit der Buslinie 57 von Bretzenheim zum Münsterplatz gefahren war. Unmittelbar nachdem er ausgestiegen war und zum Bäcker ging, bemerkte er seine fehlende Geldbörse. Genau wie im vorangegangen Fall hatte er sein Portemonnaie in einer Umhängetasche am Körper getragen.
Am Abend meldete sich ein 66-jähriger Mainzer bei der Polizei und erklärte, dass ihm sein Portemonnaie gestohlen wurde. Er hatte sich gegen 14:00 Uhr am Höfchen aufgehalten und wollte etwas kaufen, als ihm seine geöffnete Umhängetasche auffiel. Offenbar hatte ein unbekannter Täter die Tasche unbemerkt geöffnet und den Mainzer bestohlen. In allen drei Fällen befand sich neben diversen Dokumenten auch Bargeld, in mittlerer zweistelliger Höhe in den jeweils erbeuteten Geldbörsen.
Die Polizei rät: Geldbörsen, Mobiltelefone und andere Wertsachen sollten nicht in Außentaschen aufbewahrt werden. Nutzen Sie vorhandene Innentaschen! Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen mit dem Verschluss zum Körper und vor dem Bauch! Seien Sie besonders im Gedränge, z.B. bei Veranstaltungen oder kurz vor Ladenschluss sowie in stark frequentierten, öffentlichen Verkehrsmitteln aufmerksam und schützen Sie ihr Eigentum!
Fahren ohne Fahrerlaubnis, zum Dritten
Bingen (ots)
Am 04.04.2023 gegen 01:38 Uhr kontrollierte eine Streife der Polizei Bingen in der Straße am „Rupertsberg“ einen 19-jährigen Fahrer eines Mofarollers. Wie sich im Rahmen der Kontrolle herausstelle fiel der Fahrer bereits im Februar und März diesen Jahres mit seinem Motorroller wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf. Auch diesmal konnte dem Fahrer erneut eine Manipulation an seinem Motorroller nachgewiesen werden. Der Fahrer entfernte neuerlich die Drossel am Gasgriff, sodass der Motorroller deutlich schneller als die für den Täter erlaubten 25km/h schnell fuhr. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein erneutes Strafverfahren eingeleitet. Die Zulassungsstelle wird sich nun mit der Wiederinbetriebsetzung des Motorrollers befassen und über die Wiedererteilung der Betriebserlaubnis entscheiden.