Mann nach Reisebuskontrolle festgenommen
Landau in der Pfalz (ots) – Am Mittwoch 03.04.2024 gegen 04:30 Uhr, leitete eine Streife der Bundespolizei einen Flixbus von der BAB 65 ab und kontrollierte diesen am Bahnhof in Landau in der Pfalz. Bei der Kontrolle der Insassen stellten die Polizisten einen Mann aus Nigeria fest, der keine gültigen Dokumente für den Aufenthalt in Deutschland besaß.
Die Überprüfung der Personalien des 26-Jährigen ergab, dass der Mann gleich von mehreren Behörden gesucht wird. Neben 7 Aufenthaltsermittlungen wegen Betrugsdelikten, dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und der Geldwäsche, verurteilte die Staatsanwaltschaft Traunstein den Mann wegen unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe von 1267,50 EUR. Da der 26-Jährige die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 119 Tagen in die JVA Frankenthal eingeliefert.
Mögliche den Aufenthalt beendende Maßnahmen erfolgen in der Zuständigkeit der Ausländerbehörde. Gegen den Mann wurde zudem ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise eingeleitet.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
Alkohol, THC und Medikamente
Landau (ots) – Am Mittwoch 03.04.2024 wurde gegen 19:15 Uhr, ein 41-jähriger Motorradfahrer in der St.-Elisabethen-Straße in Landau einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit konnten diverse Auffälligkeiten erkannt werden. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer alkoholisiert war und unter dem Einfluss von THC sowie Medikamenten stand.
Folglich wurde die Weiterfahrt untersagt und auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen. Er wird sich nun in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten müssen.
Flucht gescheitert
Landau (ots) – Am Mittwoch 03.04.2024 sollte gegen 15:30 Uhr, der Fahrer eines Kleinkraftrades im Nordring in Landau einer Kontrolle unterzogen werden, da an dem Gefährt ein altes Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2023 angebracht war. Der Fahrer versuchte sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen. Letztlich konnte der 18-Jährige im Bereich des Stadions kontrolliert werden.
Es stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Daher wurden Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Zudem wurde die Weiterfahrt untersagt und die Führerscheinstelle über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.