Neustadt an der Weinstraße – Der Verkauf des Rotary Adventskalenders 2023 erzielte einen Reinerlös von 15.500 EUR, der jetzt im Beisein von Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst, Dekan Andreas Rummel und Robin Rothe, Leiter des Lichtblick vom Rotary Präsidenten 23/24 Ralf Anselmann als Spende übergeben wurde. Zusammen mit dem Erlös der Benefiz-Veranstaltung „Jazz im Weingut“ unterstützt Rotary Neustadt damit den Lichtblick mit 21.800 EUR bei wichtigen Projekten.
Der Rotary Adventskalender 2023 war erneut ein voller Erfolg und erzielte diesmal einen Reinerlös von 15.500 EUR. Dieser Erlös wurde am 8.4.2024 im Beisein von Dorothee Wüst, Kirchenpräsidentin, Andreas Rummel, Dekan des Kirchenbezirks Neustadt und Robin Rothe, Leiter der Tagesbegegnungsstätte Lichtblick, feierlich durch den Rotary Präsidenten 2023/24 Ralf Anselmann als Spende übergeben. Zusammen mit dem Erlös der Benefiz-Veranstaltung „Jazz im Weingut“ unterstützt Rotary Neustadt damit den Lichtblick insgesamt mit 21.800 EUR bei strategisch wichtigen Projekten.
Robin Rothe, Leiter des Lichtblicks, bedankte sich bei Rotary für die „beeindruckende Spendensumme“, die unter anderem in Ausbau und Ausstattung des neu errichteten Aufenthaltsraumes für Bedürftige auf dem Areal in der Amalienstraße 3, aber etwa auch in die Ausweitung des aktuellen Frühstücksangebotes fließen soll. Kirchenpräsidentin Wüst unterstrich noch einmal die Bedeutung der Arbeit des Lichtblicks und die Wichtigkeit der Unterstützung durch Spenden, insbesondere „solch Bedeutender wie der von Rotary“ und bedankte sich im Namen des Protestantischen Dekanats Neustadt als Träger des Lichtblicks nochmals ausdrücklich für die Unterstützung.
Die Tagesbegegnungsstätte Lichtblick engagiert sich seit vielen Jahren für bedürftige und benachteiligte Bürger unserer Stadt mit großem Engagement und nachhaltigen Angeboten. Betreut werden täglich 25-50 Bürger, bei Sonderveranstaltungen auch mehr. Angeboten wird mittlerweile eine breite Palette an Unterstützungsleistungen, etwa in den Bereichen Frühstück, Mittagessen, Duschmöglichkeit, Kleiderkammer, Möbellager, oder auch bei der Zurverfügungstellung einer Postadresse für Wohnsitzlose als Voraussetzung zur Beantragung von Sozialleistungen. Hierbei werden auch gezielt Bedürftige selbst n die Leistungserbringung mit eingebunden.