Landau – Im vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz heute zu Ende gegangenen Verfahren wegen des Missbrauchs eines Mädchens in Edenkoben hat die Vorsitzende der Strafkammer das Urteil verkündet.
Danach ist der Angeklagte schuldig des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung, Herstellung eines kinderpornographischen Inhalts, Entziehung Minderjähriger, Körperverletzung, verbotenem Kraftfahrzeugrennen, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in drei Fällen.
Er wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 12 Jahren verurteilt und es wird die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.